Das italienische Arbeitsvisum (D-Visum) ist der erste Weg für Nicht-EU-Bürger, die in Italien eine Beschäftigung suchen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt erhalten möchten. Dieser Leitfaden erläutert die Voraussetzungen, den Antragsprozess und die wichtigsten Voraussetzungen, damit Sie verstehen, wie Sie legal in Italien arbeiten und sich niederlassen können.
Nicht-EU-Bürger, die in Italien leben und arbeiten möchten, benötigen für die Einreise zunächst ein nationales Arbeitsvisum (D-Visum). Nach der Einreise in Italien müssen Sie innerhalb von acht Tagen eine Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) beantragen, um legal dort leben und arbeiten zu können.
Diese doppelte Anforderung stellt sicher, dass Nicht-EU-Bürger sowohl die Einreisebestimmungen als auch die Genehmigungsverfahren im Land einhalten.
Schritt 1: Arbeitgeber sichert Arbeitserlaubnis (Nulla Osta / Arbeitserlaubnis)
Der italienische Arbeitgeber muss eine Arbeitserlaubnis (Nulla Osta) über die zentrale Anlaufstelle für Einwanderung (Sportello Unico Immigrazione) in der Provinz beantragen, in der sich der Arbeitsplatz befindet. Dieser Schritt unterliegt den jährlichen Quoten gemäß dem Decreto Flussi, sofern die Stelle nicht davon ausgenommen ist.
Schritt 2: Beantragen Sie das D-Visum beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft
Sobald die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, beantragt der Arbeitnehmer beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft in seinem Wohnsitzland ein nationales Arbeitsvisum für einen längeren Aufenthalt (Typ D) und reicht den Visumantrag zusammen mit der Nulla Osta ein.
Schritt 3: Einreise nach Italien und Unterzeichnung des Contratto di Soggiorno
Nach der Einreise nach Italien mit dem D-Visum muss der Arbeitnehmer innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft den Contratto di Soggiorno (Aufenthaltsvertrag) unterzeichnen.
Schritt 4: Beantragen Sie den Permesso di Soggiorno (Aufenthaltserlaubnis)
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss entweder bei der Post (mithilfe des Einwanderungs-„Kits“) oder bei der örtlichen Einwanderungsbehörde (Questura) zusammen mit den erforderlichen Dokumenten wie dem unterschriebenen Vertrag, dem Visum und dem Nachweis einer Unterkunft gestellt werden.
Schritt 5: Biometrie und Erfassung der Genehmigung
Der Antragsteller nimmt an einem Termin teil, um Fingerabdrücke, Fotos und andere biometrische Daten abzugeben. Nach der Bearbeitung wird die Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) ausgestellt, die ihm das Recht verleiht, in Italien zu leben und zu arbeiten.
Nachfolgend sind die wichtigsten Visaarten und Arbeitswege für Nicht-EU-Bürger aufgeführt, die in Italien arbeiten möchten, sowie die Personen, die in der Regel die Voraussetzungen erfüllen:
Italien regelt die Einreise von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern durch ein jährliches Quotensystem, das sogenannte Decreto Flussi. Für 2025 hat die Regierung eine Gesamtquote von 181,450 Stellen für nicht saisonale, saisonale und selbstständige Arbeitnehmer festgelegt. Mitte 2025 verabschiedete die Regierung zudem den Entwurf eines Dreijahresplans (2026–2028), der in diesem Zeitraum bis zu 497,550 neue Arbeitsvisa ermöglichen soll, davon 164,850 im Jahr 2026.
| Jahr / Zeitraum | Gesamtkontingent / Geplante Einträge | Aufschlüsselung / Hinweise |
| 2025 | 181,450 Gesamt | 70,720 Nichtsaisonarbeit; 110,000 Saisonarbeit; 730 Selbstständigkeit |
| 2026 (erstes Jahr des 3-Jahres-Plans) | 164,850 geplante Einreisen | Erste Zuteilung im Rahmen des Mehrjahresprogramms |
| 2026–2028 (kumulativ) | 497,550 geplante Einreisen | Verteilt auf alle drei Jahre (2026, 2027, 2028) |
| 2027 / 2028 (voraussichtlich) | ~165,850 / ~166,850 | Schrittweise Erhöhungen jedes Jahr im Rahmen des Entwurfs |
Anmerkungen:
Die folgende Tabelle zeigt die Standardgebühren für nationale Visa (Langzeitaufenthalt) und Aufenthaltsgenehmigungen in Italien sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten:
| Gebührentyp | Gebühren |
| Visagebühr (nationales D-Visum, nicht USV) | 116 € |
| Aufenthaltserlaubnis (3 bis 12 Monate) | 40 € |
| Aufenthaltserlaubnis (12 bis 24 Monate) | 50 € |
| Langfristig / EG / Unternehmensintern / Hochqualifiziert | 100 € |
| Verwaltungs-/Post-Kit | ~ 30 € |
| Elektronische Kartenausgabe / Gebühr | ~ 30.46 € |
| Steuermarke (marca da bollo) | 16 € |
Die Bearbeitungszeit für ein italienisches Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis kann je nach verschiedenen Faktoren variieren, darunter die Verfügbarkeit eines jährlichen Kontingents, die Geschwindigkeit der Genehmigung der Nulla Osta (Arbeitserlaubnis), die Arbeitsbelastung des italienischen Konsulats bei der Bearbeitung Ihres Antrags und die Planung der örtlichen Polizei (Questura) nach Ihrer Ankunft in Italien. Während das italienische Gesetz die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung vorschreibt, dauert der gesamte Prozess in der Regel 2 bis 6 Monate.
| Praktikum | Typischer Zeitplan |
| Arbeitgeber erhält Arbeitserlaubnis (Nulla Osta) | Je nach Kontingent einige Wochen bis mehrere Monate |
| Visumantrag beim italienischen Konsulat | 2–8 Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung des Konsulats |
| Einreise nach Italien & Aufenthaltsvertrag (Contratto di Soggiorno) | Innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft |
| Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno). | Rechtlich innerhalb von 60 Tagen, in der Praxis jedoch oft 2–4 Monate |
Rolle des Arbeitgebers
Dokumente, die der Arbeitgeber vorlegen muss
Nach der Ankunft in Italien mit einem Langzeit-(Arbeits-)Visum müssen Nicht-EU-Bürger innerhalb von acht Tagen Folgendes erledigen, um ihren Aufenthalt zu legalisieren:
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