Arbeitsvisum für Italien

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Leitfaden zum Arbeitsvisum (D-Visum) und zur Aufenthaltserlaubnis für Italien

Das italienische Arbeitsvisum (D-Visum) ist der erste Weg für Nicht-EU-Bürger, die in Italien eine Beschäftigung suchen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt erhalten möchten. Dieser Leitfaden erläutert die Voraussetzungen, den Antragsprozess und die wichtigsten Voraussetzungen, damit Sie verstehen, wie Sie legal in Italien arbeiten und sich niederlassen können.

Was ist das italienische Arbeitsvisum?

Nicht-EU-Bürger, die in Italien leben und arbeiten möchten, benötigen für die Einreise zunächst ein nationales Arbeitsvisum (D-Visum). Nach der Einreise in Italien müssen Sie innerhalb von acht Tagen eine Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) beantragen, um legal dort leben und arbeiten zu können.

Diese doppelte Anforderung stellt sicher, dass Nicht-EU-Bürger sowohl die Einreisebestimmungen als auch die Genehmigungsverfahren im Land einhalten.

Wer benötigt ein Arbeitsvisum für Italien (nationales D-Visum)?

  • Nicht-EU-Bürger, die beabsichtigen, im Rahmen eines Arbeitsvertrags in Italien zu leben und zu arbeiten
  • Antragsteller, die mit einem Arbeitsvisum für einen längeren Aufenthalt (über 90 Tage) einreisen
  • Nicht-EU-Arbeitnehmer, die den Quoten (Decreto Flussi) für die Arbeitseinwanderung unterliegen
  • Personen, deren Arbeitgeber vor der Visumserteilung eine Arbeitserlaubnis (Nulla Osta al lavoro) beantragen muss
  • Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen des jährlichen Quotensystems zur saisonalen, selbstständigen oder nicht saisonalen Beschäftigung nach Italien einreisen
  • Personen, die einen aktuellen Aufenthalt (z. B. Studium, Ausbildung) in eine Arbeitserlaubnis umwandeln, wobei zur Legalisierung der Änderung ein Visum erforderlich ist.

Verfahren zum Erlangen eines Arbeitsvisums für Italien (Schritt für Schritt)

Schritt 1: Arbeitgeber sichert Arbeitserlaubnis (Nulla Osta / Arbeitserlaubnis)

Der italienische Arbeitgeber muss eine Arbeitserlaubnis (Nulla Osta) über die zentrale Anlaufstelle für Einwanderung (Sportello Unico Immigrazione) in der Provinz beantragen, in der sich der Arbeitsplatz befindet. Dieser Schritt unterliegt den jährlichen Quoten gemäß dem Decreto Flussi, sofern die Stelle nicht davon ausgenommen ist.

Schritt 2: Beantragen Sie das D-Visum beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft

Sobald die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, beantragt der Arbeitnehmer beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft in seinem Wohnsitzland ein nationales Arbeitsvisum für einen längeren Aufenthalt (Typ D) und reicht den Visumantrag zusammen mit der Nulla Osta ein.

Schritt 3: Einreise nach Italien und Unterzeichnung des Contratto di Soggiorno

Nach der Einreise nach Italien mit dem D-Visum muss der Arbeitnehmer innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft den Contratto di Soggiorno (Aufenthaltsvertrag) unterzeichnen.

Schritt 4: Beantragen Sie den Permesso di Soggiorno (Aufenthaltserlaubnis)

Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss entweder bei der Post (mithilfe des Einwanderungs-„Kits“) oder bei der örtlichen Einwanderungsbehörde (Questura) zusammen mit den erforderlichen Dokumenten wie dem unterschriebenen Vertrag, dem Visum und dem Nachweis einer Unterkunft gestellt werden.

Schritt 5: Biometrie und Erfassung der Genehmigung

Der Antragsteller nimmt an einem Termin teil, um Fingerabdrücke, Fotos und andere biometrische Daten abzugeben. Nach der Bearbeitung wird die Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) ausgestellt, die ihm das Recht verleiht, in Italien zu leben und zu arbeiten.

Visaarten und Arbeitswege: Wer ist in Italien qualifiziert?

Nachfolgend sind die wichtigsten Visaarten und Arbeitswege für Nicht-EU-Bürger aufgeführt, die in Italien arbeiten möchten, sowie die Personen, die in der Regel die Voraussetzungen erfüllen:

  • Angestellter Arbeiter (Standard) — Nicht-EU-Bürger mit einem Stellenangebot eines italienischen Arbeitgebers; benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis (Nulla Osta) über den Kanal für Migration und Inneres.
  • Saisonarbeiter (Landwirtschaft / Tourismus) — Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen des italienischen Jahresquotensystems für begrenzte Saisonarbeit einreisen, insbesondere in der Landwirtschaft, im Tourismus oder in verwandten Sektoren.
  • Unternehmensinterner Transfer (ICT) — Mitarbeiter multinationaler Unternehmen werden intern in eine italienische Niederlassung versetzt, oft unter besonderen Versetzungsregeln.
  • Blaue Karte EU / Hochqualifizierte/r — Hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern mit einem verbindlichen Stellenangebot, das den Gehalts- und Qualifikationsanforderungen entspricht und die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllt.
  • Selbstständigkeit / Startup / Freelance — Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige, die die wirtschaftlichen, finanziellen und regulatorischen Kriterien (Geschäftsplan, Kapital, Lizenzen) erfüllen, um unabhängig zu arbeiten.

Quoten (Decreto Flussi) und Ausblick 2025–2028

Italien regelt die Einreise von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern durch ein jährliches Quotensystem, das sogenannte Decreto Flussi. Für 2025 hat die Regierung eine Gesamtquote von 181,450 Stellen für nicht saisonale, saisonale und selbstständige Arbeitnehmer festgelegt. Mitte 2025 verabschiedete die Regierung zudem den Entwurf eines Dreijahresplans (2026–2028), der in diesem Zeitraum bis zu 497,550 neue Arbeitsvisa ermöglichen soll, davon 164,850 im Jahr 2026.

Jahr / Zeitraum Gesamtkontingent / Geplante Einträge Aufschlüsselung / Hinweise
2025 181,450 Gesamt 70,720 Nichtsaisonarbeit; 110,000 Saisonarbeit; 730 Selbstständigkeit
2026 (erstes Jahr des 3-Jahres-Plans) 164,850 geplante Einreisen Erste Zuteilung im Rahmen des Mehrjahresprogramms
2026–2028 (kumulativ) 497,550 geplante Einreisen Verteilt auf alle drei Jahre (2026, 2027, 2028)
2027 / 2028 (voraussichtlich) ~165,850 / ~166,850 Schrittweise Erhöhungen jedes Jahr im Rahmen des Entwurfs

Anmerkungen:

  • Die Quoten für 2026–2028 liegen derzeit im Entwurfsstadium vor; die offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus.
  • In der Vergangenheit wurden aufgrund der Nachfrage der Arbeitgeber und der Verwaltungskapazität nicht alle Quoten voll ausgeschöpft.
  • Bestimmte Kategorien, wie etwa hochqualifizierte Fachkräfte und konzernintern versetzte Arbeitnehmer, sind von den Quotenbeschränkungen ausgenommen.

Gebühren für ein Arbeitsvisum für Italien (Visum und Aufenthaltserlaubnis)

Die folgende Tabelle zeigt die Standardgebühren für nationale Visa (Langzeitaufenthalt) und Aufenthaltsgenehmigungen in Italien sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten:

Gebührentyp Gebühren
Visagebühr (nationales D-Visum, nicht USV) 116 €
Aufenthaltserlaubnis (3 bis 12 Monate) 40 €
Aufenthaltserlaubnis (12 bis 24 Monate) 50 €
Langfristig / EG / Unternehmensintern / Hochqualifiziert 100 €
Verwaltungs-/Post-Kit ~ 30 €
Elektronische Kartenausgabe / Gebühr ~ 30.46 €
Steuermarke (marca da bollo) 16 €

Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum für Italien

Die Bearbeitungszeit für ein italienisches Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis kann je nach verschiedenen Faktoren variieren, darunter die Verfügbarkeit eines jährlichen Kontingents, die Geschwindigkeit der Genehmigung der Nulla Osta (Arbeitserlaubnis), die Arbeitsbelastung des italienischen Konsulats bei der Bearbeitung Ihres Antrags und die Planung der örtlichen Polizei (Questura) nach Ihrer Ankunft in Italien. Während das italienische Gesetz die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung vorschreibt, dauert der gesamte Prozess in der Regel 2 bis 6 Monate.

Praktikum Typischer Zeitplan
Arbeitgeber erhält Arbeitserlaubnis (Nulla Osta) Je nach Kontingent einige Wochen bis mehrere Monate
Visumantrag beim italienischen Konsulat 2–8 Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung des Konsulats
Einreise nach Italien & Aufenthaltsvertrag (Contratto di Soggiorno) Innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft
Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno). Rechtlich innerhalb von 60 Tagen, in der Praxis jedoch oft 2–4 Monate

Rolle des Arbeitgebers und erforderliche Dokumente 

Rolle des Arbeitgebers

  • Beantragen Sie die Arbeitserlaubnis (Nulla Osta) über den One-Stop-Shop für Einwanderung (Sportello Unico).
  • Stellen Sie sicher, dass die Arbeitsstelle innerhalb der jährlichen Arbeitsquoten (Decreto Flussi) liegt oder unter eine Ausnahmeregelung fällt.
  • Legen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag vor, in dem die Einzelheiten der Stelle, das Gehalt und die Dauer aufgeführt sind.
  • Verpflichten Sie sich, den Arbeitnehmer nach seiner Ankunft bei der Unterzeichnung des Aufenthaltsvertrags (Contratto di Soggiorno) zu unterstützen.

Dokumente, die der Arbeitgeber vorlegen muss

  • Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrags oder Stellenangebots mit Angaben zu Rolle und Gehalt.
  • Nachweis einer geeigneten Unterkunft oder Unterbringung des Arbeitnehmers.
  • Eine Rückreisegarantie (falls von den Behörden verlangt).
  • Unternehmensregistrierung und Konformitätszertifikate (z. B. Steuerkonformität, Einhaltung des Arbeitsrechts).
  • Ausweisdokumente für den Arbeitgeber und den zukünftigen Arbeitnehmer.

Nach Ihrer Ankunft in Italien – 8-Tage-Checkliste

Nach der Ankunft in Italien mit einem Langzeit-(Arbeits-)Visum müssen Nicht-EU-Bürger innerhalb von acht Tagen Folgendes erledigen, um ihren Aufenthalt zu legalisieren:

  • Unterzeichnen Sie gegebenenfalls den Contratto di Soggiorno (Wohnvertrag) mit Ihrem Arbeitgeber
  • Holen Sie das Antragspaket für die Aufenthaltserlaubnis bei einem Postamt (Sportello Amico) ab.
  • Geben Sie das ausgefüllte Antragspaket bei der Post ab oder leiten Sie es an die Questura / örtliche Einwanderungsbehörde weiter
  • Nehmen Sie an einem Termin für Fingerabdrücke, Fotos und biometrische Daten bei Questura teil
  • Holen Sie Ihre Permesso di Soggiorno (Aufenthaltserlaubnis) ab, wenn sie fertig ist
  • Registrieren Sie Ihre Adresse (Iscrizione Anagrafica) bei Bedarf bei der örtlichen Gemeinde/dem Gemeinderegister.
Wie kann Ihnen die Y-Achse helfen?
  • Identifizieren Sie die beste Strategie — Wir bewerten Ihr Profil und Ihre Ziele, um Ihnen die effektivste Vorgehensweise zu empfehlen und Ihre Chancen auf ein deutsches Arbeitsvisum zu erhöhen.
  • Compliance-Navigation — Y-Axis führt Sie durch die Einwanderungsbestimmungen und gesetzlichen Anforderungen und hilft Ihnen, Fehler und Ablehnungen zu vermeiden.
  • Synchronisieren Sie mit Kontingenten und Zeitplänen – Wir richten Ihre Bewerbung an jährlichen Quoten und Einreichungszeiträumen aus, um den Erfolg zu maximieren.
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung — Unsere Experten beraten Sie bei der Durchführung aller Prozessschritte, einschließlich der korrekten Ausfüllung der erforderlichen Dokumente.
  • Dokumentenprüfung und -überprüfung — Y-Axis prüft und verifiziert alle Dokumente vor der Einreichung, um das Risiko einer Ablehnung zu minimieren.
  • End-to-End-Support — Von der ersten Beratung bis zum endgültigen Ergebnis bieten wir Ihnen kontinuierliche Unterstützung in jeder Phase Ihres Visum- und Genehmigungsverfahrens.

 

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Häufig gestellte Fragen

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums für Italien im Jahr 2025?
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Wie viele Arbeitsvisa wird Italien in den kommenden Jahren ausstellen?
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Wie lange dauert die Bearbeitung der Nulla Osta (Arbeitserlaubnis)?
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Wie lange ist ein Arbeitsvisum für Italien gültig?
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Wie schnell nach meiner Ankunft in Italien sollte ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
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Welche Voraussetzungen gelten für ein italienisches Arbeitsvisum für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen?
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Welche Dokumente werden für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Italien benötigt?
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Welche Schritte sind erforderlich, um nach Erhalt eines Arbeitsvisums für Italien eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?
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