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Italien gilt als attraktives Arbeitsland. Das Arbeitsvisum für Italien gilt als Einreisevisum und vor der Einreise nach Italien ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Das Arbeitsvisum für Italien fällt in die Kategorie eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt. Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt wird auch als D-Visum oder Nationalvisum bezeichnet. Nach Erhalt eines italienischen Arbeitsvisums muss innerhalb von weniger als acht Tagen nach der Einreise in das Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Abhängig von der Nachfrage auf dem italienischen Arbeitsmarkt wird die italienische Regierung bekannt geben, alle ein bis zwei Jahre Arbeitserlaubnisanträge für einige Monate anzunehmen.
Angenommen, Sie sind eine Einzelperson und planen, in ein fremdes Land zu ziehen. Unabhängig davon, ob Sie selbstständig sind oder für eine Organisation arbeiten, müssen Sie sich an die örtlichen Arbeitsgesetze des Landes halten, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Das bedeutet auch, dass eine Person, die in Italien leben und arbeiten möchte, sicherstellen muss, dass sie über das erforderliche Arbeitsvisum und die Aufenthaltserlaubnis verfügt, bevor sie mit der Arbeit beginnt.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsvisa – der Arbeitgeber sponsert Ihr Visum, wie zum Beispiel:
Visum für eine bezahlte Beschäftigung: Der Arbeitgeber kann Ihr Visum durch ein Arbeitsvisum finanzieren.
Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit- Dieses Visum unterstützt Kategorien wie:
Saisonarbeitsvisum:
Italien bietet Personen, die vorübergehend eingestellt werden, um den saisonalen Bedarf des Landes zu decken, Saisonarbeitsvisa an. Um dieses Visum zu erhalten, muss Ihnen ein italienischer Arbeitgeber einen Arbeitsplatz vermitteln. Mit diesem Visum kann eine Person bis zu neun Monate in Italien arbeiten und der Arbeitgeber stellt ihr eine Unterkunft für den Aufenthalt zur Verfügung.
Ein Beschäftigungsvisum mit zusätzlichem Kontingent:
Für Personen, deren Berufe nicht unter die typische Beschäftigungsvisumkategorie fallen, ist ein Beschäftigungsvisum mit zusätzlichem Kontingent verfügbar. Mit diesem Visum kann eine Person zwei Jahre bleiben. Dieses Visum umfasst Personen mit hochspezialisierten Berufen, wie zum Beispiel:
Ein Business-Schengen-Visum:
Personen, die in anderen Schengen-Mitgliedsstaaten leben, dürfen mit einem kurzfristigen Schengen-Visum nach Italien einreisen und dort arbeiten. Mit diesem Visum kann ein Arbeitnehmer alle 90 Tage für höchstens 180 Tage nach Italien einreisen, um dort zu bleiben und geschäftlich tätig zu sein.
Das Visum kann nicht als ideal für Personen angesehen werden, die langfristig in Italien leben und arbeiten möchten.
Ein digitales Nomadenvisum:
Viele Personen, die aus der Ferne arbeiten, gelten als digitale Nomaden. Sie verdienen ihren Lebensunterhalt, indem sie online von verschiedenen Standorten aus arbeiten, anstatt von einem festen Arbeitsplatz aus. Italien verzeichnet eine Visum für digitale Nomaden, das es Visuminhabern ermöglicht, bis zu einem Jahr in Italien zu leben und zu arbeiten, ohne ein separates Aufenthaltsvisum beantragen zu müssen.
Ein Visum für eine bezahlte Beschäftigung:
Bei einem Arbeitsvisum handelt es sich um ein Standard-Aufenthaltsvisum, das es einem Arbeitnehmer ermöglicht, langfristig in Italien zu leben und zu arbeiten. Wenn ein Unternehmen Sie anstellt, um in Italien zu leben und zu arbeiten oder umgesiedelt wird, sichert dieses Visum Ihren Arbeitsvertrag aus der Ferne.
Mit dem Gehaltsvisum kann der Visuminhaber bis zu einem Jahr in Italien leben und arbeiten.
Ein wissenschaftliches Forschungsvisum:
Diese Art von Visum ist für Personen gedacht, die insbesondere zu Forschungszwecken nach Italien gebracht werden. Wenn eine Person dieses Visum erhält, übernimmt die Forschungseinrichtung die Verantwortung für die Aufnahme dieser Person in Italien und muss ihr außerdem ein Mindestgehalt von 12,000 EUR zahlen.
Ein Forschungsvisum ist insofern einzigartig, als es für den von der Forschungsbranche vereinbarten Zeitraum für den Abschluss der Forschung gültig ist. Danach kann eine Person ein Arbeitsvisum beantragen.
Hier ist die Liste der stark nachgefragten Jobs in Italien:
Stellenbezeichnung |
Durchschnittsgehalt (EUR) |
Buchhalterin |
2,720 |
Wirtschaftsprüfer |
3,310 |
Office Manager |
3,230 |
Art Director |
3,600 |
Raumfahrtingenieur |
4,640 |
Creative Director |
3,730 |
Pilot |
6,210 |
Architekt |
4,460 |
Bank Branch-Manager |
7,060 |
Lehrer |
2,790 |
Business Analyst |
4,740 |
Business Development Manager |
5,940 |
Hoch-und Tiefbauingenieur |
3,570 |
Elektroingenieur |
3,860 |
Geschäftsführer |
8,480 |
Chief Financial Officer |
8,080 |
Dentist |
8,730 |
Ernährungsberater |
7,690 |
Computer-Techniker |
2,880 |
Journalist |
4,460 |
Apotheker |
4,900 |
Sales Manager |
6,670 |
Um ein italienisches Arbeitsvisum zu erhalten, muss eine Person alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Anforderungen hängen von der Art des italienischen Arbeitsvisums ab, das eine Person beantragt, aber die Anforderungen müssen erfüllt sein:
Schritt 1: Sie haben ein gültiges Stellenangebot aus Italien
Schritt 2: Beantragen Sie die italienische Arbeitserlaubnis oder das Arbeitsvisum
Schritt 3: Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus
Schritt 4: Geben Sie Ihren Fingerabdruck ab und reichen Sie Ihre Fotos ein
Schritt 5: Zahlen Sie die erforderlichen Gebühren
Schritt 6: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft Ihres Ziellandes
Schritt 7: Senden Sie das Formular mit allen erforderlichen Unterlagen ab.
Schritt 8: Nehmen Sie am Visuminterview teil
Schritt 9: Wenn die Zulassungskriterien erfüllt sind, erhalten Sie ein Arbeitsvisum für Italien.
Die Bearbeitungszeit für den Antrag auf ein Arbeitsvisum für Italien kann je nach Art des beantragten Arbeitsvisums unterschiedlich sein. Ein Geschäftsvisum in Italien kann in etwa einem Monat bearbeitet werden, während ein Beschäftigungsvisum mit Sonderkontingent innerhalb von zwei Monaten bearbeitet werden kann und ein Forschungsvisum vier Monate benötigt.
Die Kosten für jedes Visum sind unten aufgeführt:
Art des Visums |
Total Cost |
Visa für Selbständige |
116.00 € |
Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit |
116.00 € |
Saisonale Arbeit |
116.00 € |
Langjährige Saisonarbeit |
100.00 € |
Arbeitsurlaub |
116.00 € |
Wissenschaftliche Forschung |
116.00 € |
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