In der Europäischen Union besteht eine steigende Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem Vereinigten Königreich, um den Bedarf an spezifischen Arbeitskräften und Fachkräftemangel zu decken. Um mehr hochqualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt anzuziehen, wurde daher ein EU-Blue-Card-Programm eingeführt. Dieses Programm ermöglicht hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union zu arbeiten und zu leben.
Im Jahr 2016 entwickelte die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag, der mehr Vorteile bot, um hochqualifizierte britische Arbeitnehmer über das EU Blue Card-Programm in die Europäische Union zu locken. Zu diesen Vorteilen gehören mehr Rechte und Bewegungsfreiheit zwischen den EU-Staaten, flexiblere Zulassungsbedingungen und mehr. Diese neue Richtlinie trat 2021 in Kraft und zielt darauf ab, die Visumantragsverfahren und Zulassungskriterien zu vereinfachen und die Rechte von EU Blue Card-Inhabern und ihren Familien zu stärken.
Mit Ausnahme von Dänemark und Irland haben im Jahr 24 lediglich 2023 Länder der Europäischen Union die Richtlinie in gesetzliche Regelungen umgesetzt.
Im Laufe der Jahre gab es viele Überarbeitungen des Blue Card European Union-Programms. Die letzte Überarbeitung erfolgte im Jahr 2021 und beinhaltet Folgendes:
Eine Blaue Karte EU wird hochqualifizierten Arbeitnehmern aus Drittweltländern gewährt und ermöglicht ihnen, in jedem Land der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen sie die folgenden Berechtigungskriterien erfüllen:
Drittstaatsangehörige, die eine Blaue Karte EU erhalten, können sich für einen Zeitraum von 1 bis 4 Jahren in einem europäischen Land aufhalten und dort arbeiten. Derzeit gibt es in der Europäischen Union mehr als 24 Länder, die die Blaue Karte EU anbieten.
Der Zweck der Blauen Karte EU besteht darin, hochqualifizierte Drittstaatsangehörige für die Aufnahme von Arbeitsverhältnissen zu gewinnen, wenn in den EU-Ländern ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Inland besteht oder sich in Zukunft ein solcher entwickeln wird.
Die Blaue Karte EU ist eine goldene Eintrittskarte für qualifizierte britische Staatsangehörige, die in der Europäischen Union arbeiten und leben möchten. Die Blaue Karte EU bietet sowohl Karteninhabern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile.
Für Inhaber einer Blauen Karte EU ergeben sich unter anderem folgende Vorteile:
Für europäische Arbeitgeber, die eine Blaue Karte EU anbieten, gibt es viele Vorteile. Dazu zählen:
* Hinweis: Mit der Blauen Karte EU können Arbeitgeber qualifizierte Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich anwerben, die auf der Suche nach langfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten in Europa sind. Darüber hinaus bietet sie den Arbeitnehmern ein Gefühl der Mobilität innerhalb der EU.
Derzeit beteiligen sich 24 Länder an der Ausstellung einer Blauen Karte EU. Diese 24 Länder der Europäischen Union sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Belgien | Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und La Réunion) |
Bulgarien | Griechenland |
Zypern | Ungarn |
Deutschland | Italien |
Estland | Lettland |
Finnland | Litauen |
Luxemburg | Portugal (einschließlich der Azoren und Madeira) |
Malta | Rumänien |
Niederlande (außer Aruba, Curaçao, Sint Maarten + Bonaire, Saba und Sint Eustatius) | Slowenien |
Österreich | Slowakei |
Spanien (einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln) | Tschechien |
Schweden | Polen |
Die folgenden Länder nehmen nicht am Programm „Blaue Karte EU“ teil:
Die Blaue Karte EU wurde eingeführt, um die Europäische Union für qualifizierte und hochkompetente Fachkräfte attraktiv zu machen. Doch im Laufe der Jahre wurde dieses Programm in der gesamten Europäischen Union nicht einheitlich umgesetzt, was die ursprüngliche Vision untergrub und letztlich dem Status des Kontinents schadete.
Die Blaue Karte EU wurde auf der Grundlage vieler Grundprinzipien entwickelt, die qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Vereinigten Königreich dazu bewegen sollen, in die EU zu kommen. Zu diesen Prinzipien gehören mehr Mobilität, soziale Bedürfnisse wie bessere Arbeitsbedingungen, hochwertige Bildung, soziale Sicherheit und Arbeitslosenunterstützung. Inhaber einer Blauen Karte EU haben außerdem die Möglichkeit, mit ihren Familienangehörigen wieder zusammenzukommen und sich auf einen dauerhaften Aufenthalt in der EU zu freuen.
Obwohl es viele Einwanderungsmöglichkeiten in die EU gab, wurde die Blaue Karte EU überarbeitet, um durch die Bereitstellung vieler zugänglicher Vorteile Einzelpersonen anzulocken. Das Regime möchte sich auch von der nationalen Konkurrenz abheben und verfolgt dies auf folgende Weise:
Die oben genannten Verbesserungen, die mit der Blauen Karte EU angestrebt wurden, wurden auf nationaler Ebene nur lückenhaft umgesetzt, was etwaige positive Verbesserungen verhindern könnte.
Erstens haben nicht alle EU-Mitgliedsstaaten die EU-Blaue-Karte-Richtlinie im gleichen Tempo erfolgreich umgesetzt. Es gibt bestimmte Staaten, die eine Verlängerung zur Umsetzung des Systems benötigten. Wenn dies so weitergeht, wird es eine Fragmentierung der Regulierungslandschaft geben.
Zweitens besteht trotz der Verzögerungen bei der Umsetzung die Gefahr, dass es nach der Umsetzung zu Abweichungen zwischen den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten kommt.
Beispielsweise könnte ein Mitgliedstaat eine aggressive Entscheidung treffen, seine Quoten zu liberalisieren, während ein anderer Mitgliedstaat Berufserfahrung als Ersatz für Bildungsabschlüsse sehen möchte. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten beschließen, einzigartige und restriktive Ansätze durchzusetzen, um die Aufnahme über den Weg der Blauen Karte EU zu begrenzen. Daher kommt es zu Abweichungen bei der nationalen Umsetzung des EU-Blauen-Karten-Systems, entweder durch Verzögerungen oder andere Unterschiede, die zu einer Fragmentierung führen könnten. Der Weg der Blauen Karte EU kann daher kein attraktiver Weg für hochqualifizierte Arbeitnehmer sein, wenn er nicht ganzheitlich in der gesamten Europäischen Union funktioniert.
Da der Zweck der Blauen Karte darin besteht, den europäischen Kontinent als Ganzes und nicht nur seine Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, ist es für die Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung, ein gewisses Maß an Übereinstimmung zu haben, da dies den Arbeitgebern ein Gefühl der Klarheit und Vorhersehbarkeit vermittelt und gleichzeitig die Notwendigkeit verringert, ein weiteres Visum für die Arbeit zu beantragen.
Wenn Sie die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Blaue Karte EU.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind wie folgt:
* Hinweis: Ist Ihr Beruf ein reglementierter Beruf, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass die Anforderungen der EU erfüllt sind.
Nach dem Brexit gelten britische Staatsbürger als Drittstaatsangehörige und müssen deren Anforderungen erfüllen. Es gibt verschiedene Länder, die eine Blaue Karte EU anbieten, wobei jedes Land spezifische Anforderungen stellt. Zu den 24 Ländern, die eine Blaue Karte EU anbieten, gehören die folgenden:
Österreich |
Frankreich |
Belgien |
Deutschland |
Bulgarien |
Griechenland |
Kroatien |
Ungarn |
Zypern |
Italien |
Tschechien |
Lettland |
Estland |
Litauen |
Finnland |
Luxemburg |
Malta |
Niederlande |
Portugal |
Polen |
Slowenien |
Rumänien |
Spanien |
Slowakei |
Die spezifischen Anforderungen und Verfahren für die 24 Länder sind wie folgt:
Um eine Blaue Karte EU für Österreich zu beantragen, müssen Sie Nicht-EU-Bürger sein, mehr als 3 Jahre an einer Hochschule studiert haben und ein Jahresgehalt von über 47,855 Euro verdienen. Wichtig ist, dass Sie einen Job haben, der Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten entspricht.
Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Österreich einen Aufenthaltstitel und ein Visum in Großbritannien beantragen. Sie müssen den Visumantrag bei den zuständigen Behörden in Großbritannien einreichen und auf die Bearbeitung des Visums warten.
In bestimmten Fällen können Sie sich als Inlandsbewerber bewerben und auf die Bearbeitung des Visums warten, während Sie im Land leben. Sie können auch im Land einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels oder Änderung seines Zwecks stellen. Diese Anträge müssen beim Magistrat oder der Bezirksverwaltungsbehörde in Wien eingereicht werden. Sie können im Land bleiben und warten, während Ihr Visum bearbeitet wird.
Sie müssen Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes sein und über eine dreijährige Ausbildung an einer Hochschule verfügen. Je nach Region Belgiens müssen Sie folgendes Gehalt verdienen:
Um die Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen als:
Gleichzeitig muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Verwaltung in Flandern, Wallonien oder Brüssel eine vorübergehende Arbeitserlaubnis beantragen.
Als hochqualifizierte Fachkraft erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren. Die Erlaubnis kann je nach Bedarf verlängert werden, die Mindestgültigkeit beträgt jedoch ca. 1 Jahr.
Wenn Sie an einer Verlängerung Ihrer Arbeitserlaubnis interessiert sind, müssen Sie einen Monat vor Ablauf Ihrer aktuellen Arbeitserlaubnis einen Antrag einreichen.
Wenn Ihre Arbeitserlaubnis abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung beim regionalen Ministerium Einspruch einlegen. Ihr rechtmäßiger Ehepartner kann nach Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis B arbeiten.
Ihr gültiger Arbeitgeber in Bulgarien muss einen Antrag auf Ausstellung einer Blauen Karte EU stellen und ausreichende Nachweise erbringen, dass das im Vertrag genannte Jahresgehalt mindestens 16030 Euro beträgt. Nach Erhalt der Genehmigung sind Sie berechtigt, ein Visum Typ D zu beantragen. Mit diesem Visum können Sie in das Land einreisen. Sie müssen die Blaue Karte EU innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise mit Ihrem gültigen Visum bei der Migrationsdirektion erhalten.
Sie müssen hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger sein, um bei folgenden Stellen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen zu können:
Sie müssen in Ihrem Arbeitsvertrag ein obligatorisches Einkommen nachweisen, das dem 1.5-fachen des nationalen Durchschnittseinkommens von rund 24 Euro entspricht. Dann erhalten Sie eine Blaue Karte EU mit einer Gültigkeit von bis zu 845 Jahren. Diese Karte wird für die in Ihrem Arbeitsvertrag angegebene Dauer ausgestellt, die um weitere 64 Monate verlängert wird.
Das Land stellt derzeit keine Blaue Karte EU aus, da die Zahl der in das Land einreisenden Drittstaatsangehörigen nahe Null liegt.
Um für eine Blaue Karte EU in der Tschechischen Republik in Betracht gezogen zu werden, müssen Sie über Folgendes verfügen:
Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, können Sie einen Antrag bei der Botschaft im Vereinigten Königreich oder bei den Büros des Ministeriums für Asyl- und Migrationspolitik auf dem Gebiet der Tschechischen Republik stellen.
Sie müssen eine hochqualifizierte Fachkraft sein und einen Hochschulabschluss von einem Studiengang mit einer Studiendauer von 3 Jahren besitzen. Ihre Qualifikation können Sie nachweisen, indem Sie einen Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung vorlegen. Außerdem müssen Sie ein Gehalt beziehen, das mindestens dem 1.5-fachen des aktuellen estnischen Jahreseinkommens von 30,336 Euro entspricht.
Sie können eine Blaue Karte EU sowohl als Offshore- als auch als Onshore-Bewerber beantragen.
Sie können eine Blaue Karte EU beantragen, wenn Sie in dem Land eine Tätigkeit ausüben möchten, die höchste Kompetenz erfordert. Sie müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, darunter:
Sie können die Bearbeitungszeit beschleunigen, indem Sie eine Blaue Karte EU über den Schnellservice beantragen und die Genehmigung innerhalb von 2 Wochen erhalten. Es ist zwingend erforderlich, bei der Beantragung einer Blauen Karte EU ein D-Visum zu beantragen, um unmittelbar nach Erhalt der Blauen Karte EU in das Land einreisen zu können. Das D-Visum ist ein Aufkleber, der auf Ihren gültigen Reisepass geklebt wird.
Um eine Blaue Karte EU für Frankreich zu erhalten, müssen die folgenden Zulassungskriterien erfüllt sein:
Wenn Sie nicht über einen ausreichenden Bildungsabschluss verfügen, können Sie Ihre Qualifikation durch eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen.
Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
Schritt 1: Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen Talentpass und erklären Sie beim britisch-französischen Konsulat Ihr Interesse an einer Blauen Karte EU.
Schritt 2: Stellen Sie gleichzeitig einen Antrag auf ein Langzeitvisum.
Sie müssen keinen Antrag auf ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt und keinen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis EU erhalten, wenn Sie sich 5 Jahre lang ununterbrochen mit einer Blauen Karte EU in der EU-Region aufgehalten und die letzten 2 Jahre ununterbrochen in Frankreich gelebt haben. Während des 5-jährigen ununterbrochenen Aufenthalts können Sie 12 bis 18 Monate ununterbrochen abwesend sein.
Um eine Blaue Karte EU auszustellen, überprüft die französische Einwanderungsbehörde Ihren Arbeitsvertrag und kontrolliert, ob Ihr Arbeitgeber die Beschäftigungsbedingungen und Arbeitsvorschriften einhält.
Sie müssen entweder Nicht-EU-Bürger und Hochschulabsolvent oder eine Person mit gleichwertigen Qualifikationen sein, um eine Blaue Karte EU in Deutschland zu beantragen. Mit dieser Karte können Sie nach Deutschland auswandern und sich dauerhaft zu Erwerbszwecken aufhalten. Voraussetzung für die Beantragung einer Blauen Karte EU ist allerdings ein gültiger Arbeitsvertrag/verbindliches Arbeitsangebot eines deutschen Arbeitgebers.
Wenn Sie ein Inlandsbewerber sind, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen, indem Sie sich an die Einwanderungsbehörde an Ihrem Wohnort wenden.
Um in das Land einreisen zu können, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft in Großbritannien ein Arbeitsvisum beantragen. Mit diesem Visum können Sie sofort in Deutschland arbeiten. Sie können außerdem viele Vorteile nutzen, wie z. B. die Eröffnung eines Bankkontos, den Kauf von Immobilien und vieles mehr.
Sie können eine Blaue Karte EU für einen dauerhaften Aufenthalt in Griechenland nur beantragen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die Blaue Karte EU ist 2 Jahre gültig. Sie können eine Blaue Karte EU beantragen und für die in Ihrem Arbeitsvertrag angegebene Dauer plus 3 zusätzliche Monate in Griechenland leben.
Es ist möglich, Familienmitglieder mit einer Blauen Karte EU nachzuziehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie finanziell in der Lage sind, für sie zu sorgen. Ihre Familienmitglieder können innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie haben das Recht auf einen Aufenthalt für die gleiche Dauer wie Ihre Blaue Karte EU.
Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie ein hochqualifizierter Arbeitnehmer sein. Sie können eine Blaue Karte EU beantragen und erhalten, bevor Sie nach Ungarn einreisen, da Sie damit das Land betreten und dort leben dürfen.
Als Inlandsbewerber müssen Sie über ein gültiges Visum verfügen, mit dem Sie bei der regionalen Direktion des Einwanderungsamtes eine Blaue Karte EU beantragen können. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie zwei wichtige Formulare ausfüllen und bei der ungarischen Einwanderungsbehörde einreichen. Dazu gehören die folgenden:
Um für eine Blaue Karte EU in Frage zu kommen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
Sie müssen ein hochqualifizierter Arbeitnehmer aus dem Vereinigten Königreich sein, über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, dem ein Gehalt angeboten wird, das 1.5-mal höher ist als der italienische Landesdurchschnitt von 24 EUR, und der eine Aufenthaltserlaubnis für Italien zu Arbeitszwecken besitzt.
Wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen, müssen Sie bei Ihrem europäischen Arbeitgeber nachfragen, ob dieser dem Single Desk for Immigration einen Vertrag vorgeschlagen hat. Sie erhalten ein Visum für die Einreise nach Italien, nachdem der Vorschlag Ihres Arbeitgebers genehmigt wurde und der Single Desk for Immigration eine Entscheidung an die italienische Botschaft/das italienische Konsulat in Großbritannien gesendet hat.
Nach Ihrer Ankunft im Land müssen Sie innerhalb einer Frist von 8 Tagen beim Zentralen Einwanderungsbüro der Provinz, in der Sie sich aufhalten möchten, einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Ihre Arbeitserlaubnis entspricht der Gültigkeit der Blauen Karte EU und wird wie folgt ausgestellt:
*Hinweis: Die Dauer Ihrer Blauen Karte Italien EU hängt von Ihrem gültigen Visum oder Ihrer Arbeitserlaubnis ab.
Eine Blaue Karte EU können Sie beantragen, wenn Sie hochqualifiziert sind, eine dreijährige Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen und einen Studienabschluss besitzen sowie über einen Arbeitsvertrag mit einem Gehalt verfügen, das dem 3-Fachen des Landesdurchschnitts entspricht.
Um einen Antrag auf eine Blaue Karte EU für Lettland zu stellen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
Schritt 1: Überprüfen und bestätigen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie gesponsert werden
Sie müssen bei Ihrem Arbeitgeber in Lettland klären, ob dieser die Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten übernehmen kann.
Schritt 2: Erfüllen Sie die jährliche Gehaltsanforderung.
Wenn Sie eine Blaue Karte EU beantragen, müssen Sie eine Gehaltsanforderung erfüllen, die das 1.2- bis 1.5-fache des nationalen Durchschnitts beträgt.
Schritt 3: Einen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen und einreichen
Sie müssen einen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen und diesen beim Konsulat der Republik Lettland einreichen, nachdem die Einladung Ihres Arbeitgebers genehmigt wurde. Dieser Antrag wird später beim OCMA geprüft.
Schritt 4: Erhalten Sie die Blaue Karte EU
Nachdem Ihr Antrag auf eine Blaue Karte EU beim OCMA geprüft wurde, erhalten Sie eine Genehmigung oder Ablehnung. Wenn Ihr Antrag:
Um in Litauen eine Blaue Karte zu erhalten, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
Schritt 1: Überprüfen Sie, ob der Arbeitgeber in Litauen eine Benachrichtigung gesendet hat
Ihr potenzieller Arbeitgeber in Litauen hat der Arbeitsvermittlungsstelle innerhalb von 21 Tagen eine Stellenanzeige geschickt.
Schritt 2: Ihr Arbeitgeber muss einen Antrag und Unterlagen einreichen
Ihr potenzieller Arbeitgeber in Litauen muss einen Antrag einreichen und die erforderlichen Dokumente beifügen, die den Anforderungen des litauischen Arbeitsmarktes entsprechen.
Schritt 3: Während Sie auf eine Entscheidung warten, stellen Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
Sie müssen beim litauischen Konsulat oder der litauischen Botschaft in Großbritannien einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, während Sie auf eine Entscheidung des Arbeitgebers in Litauen warten. Es ist möglich, territoriale Migrationsdienste in Litauen zu beantragen.
Um in Luxemburg einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis als hochqualifizierter Arbeitnehmer beantragen und erhalten. Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden und beim Arbeits- und Einwanderungsamt einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als hochqualifizierter Arbeitnehmer stellen.
Um im Land als hochqualifizierter Arbeitnehmer zu gelten, müssen Sie die folgenden Zulassungskriterien erfüllen:
Um eine Blaue Karte EU für Litauen zu beantragen, müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Jahresgehalt von 88,452 Euro haben. Wenn Ihr gültiger Beruf auf der Liste der Mangelberufe steht, müssen Sie ein Mindestjahreseinkommen von 70,762 Euro haben.
Um eine Blaue Karte Malta EU zu erhalten, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte unten genannte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitgebers
Zunächst muss der potenzielle Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beim maltesischen Arbeitsamt beantragen. Dieser Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird aus arbeitsmarktpolitischer Sicht geprüft und umfasst Folgendes:
Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitnehmers
Um für eine Blaue Karte EU in Frage zu kommen, muss der Arbeitnehmer über Folgendes verfügen:
Um eine Blaue Karte EU für die Niederlande zu erhalten, müssen Sie die zwingenden Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, muss Ihr Arbeitgeber in den Niederlanden in Ihrem Namen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Nachdem die IND eine Benachrichtigung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgestellt hat, können Sie in die Niederlande ziehen und dort arbeiten.
Um als hochqualifizierter Arbeitnehmer im Land arbeiten und eine hochqualifizierte Beschäftigung ausüben zu können, müssen Sie eine Blaue Karte EU beantragen, die als Arbeitserlaubnis und als einmalige Aufenthaltserlaubnis dient. Um diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie:
Das Verfahren zur Beantragung einer Blauen Karte EU besteht aus zwei Abschnitten:
Abschnitt 1: Arbeitgeber - Einholung der Einstellungsgenehmigung
Ihr potenzieller Arbeitgeber in Polen muss beim polnischen Provinzgouverneur eine Arbeitserlaubnis beantragen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine geeigneten einheimischen Arbeitskräfte gibt, um die offene Stelle zu besetzen, und außerdem die Berechtigungsvoraussetzungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Der Arbeitgeber kann Arbeitskräfte aus dem Ausland anwerben, wenn er die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllt.
Abschnitt 2: Arbeitnehmer – Beantragung einer Blauen Karte EU
Nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis können Sie eine Blaue Karte EU beantragen. Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss beim polnischen Konsulat oder der polnischen Botschaft in Großbritannien eingereicht werden.
Sie müssen ein gültiges Visum beantragen und es in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln, um in einer hochqualifizierten beruflichen Funktion arbeiten zu können. Das Visum muss für 2 Einreisen und einen Zeitraum von 4 Monaten gültig sein. Während dieses Zeitraums müssen Sie eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländer- und Grenzschutz (SEF) beantragen.
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn Sie daran interessiert sind, als hochqualifizierter Arbeitnehmer in Rumänien zu leben und zu arbeiten, muss Ihr EU-Arbeitgeber zunächst eine Genehmigung für Sie einholen. Sie müssen außerdem über ein Hochschul- oder Universitätsdiplom eines Studiengangs verfügen, der länger als 3 Jahre gedauert hat. Alternativ können Sie Ihre Kompetenz auch durch den Nachweis von Berufserfahrung nachweisen.
Um in Rumänien arbeiten zu können, müssen Sie beim rumänischen Konsulat ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen. Sie sollten die erforderlichen Dokumente beifügen, die Ihren Visumsantrag unterstützen.
Wenn Sie nach Ihrer Ankunft in Rumänien als hochqualifizierter Arbeitnehmer im Land arbeiten und länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen Sie Ihren Aufenthalt verlängern, indem Sie eine Blaue Karte EU beantragen. Diese Blaue Karte EU dient als Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und ist für die in Ihrem Arbeitsvertrag angegebene Dauer plus drei weitere Monate gültig. Die maximale Gültigkeit einer Blauen Karte EU beträgt etwa 2 bis 3 Jahre.
Die Schritte zur Beantragung einer Blauen Karte EU für Rumänien sind wie folgt:
Schritt 1: Überprüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber bei der Generalinspektion für Einwanderung eine Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer beantragt hat, es sei denn, Sie sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen.
Schritt 2: Reichen Sie beim GII folgende Unterlagen ein
Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie ein hochqualifizierter Arbeitnehmer sein. Die Blaue Karte EU ist 3 Jahre gültig und berechtigt Sie zur Einreise in die Slowakei und zur Arbeit. Während dieser Gültigkeitsdauer können Sie das Land beliebig oft verlassen und wieder betreten.
Um als hochqualifizierte Arbeitskraft zu gelten, müssen Sie über Folgendes verfügen:
Aufnahmeverfahren
Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, muss Ihr Arbeitgeber in der Slowakei innerhalb von 30 Tagen eine freie Stelle beim Zentralamt für Arbeit, Soziales und Familie melden.
Sie können Ihre Bewerbung entweder bei:
*Hinweis: Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise eine Blaue Karte EU beantragen, wenn Sie bereits eine Blaue Karte EU eines anderen EU-Landes besitzen.
Sie müssen ein hochqualifizierter Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag sein, der die Voraussetzungen für eine hochqualifizierte Tätigkeit erfüllt, um für eine Blaue Karte EU in Betracht zu kommen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Blaue Karte EU vor der Einreise in das Land erhalten.
Für die Erteilung einer Blauen Karte EU müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
Bei der Bewerbung für Slowenien müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
Schritt 1: Der Arbeitgeber muss auf dem lokalen Markt veröffentlichen.
Arbeitgeber in Slowenien müssen Stellenangebote veröffentlichen. Erst wenn es keinen lokalen Bewerber gibt, der die erforderlichen Qualifikationen erfüllt, kann der Arbeitgeber Sie einstellen.
Schritt 2: Blaue Karte EU beantragen
Wenn Sie ein Zulassungsangebot vom slowenischen Arbeitsvermittlungsdienst erhalten, können Sie beim slowenischen Konsulat in Großbritannien eine Blaue Karte EU beantragen. Sie können auch als Inlandsbewerber innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise nach Slowenien eine Blaue Karte EU bei der Verwaltungseinheit beantragen.
Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber in Slowenien bitten, den Antrag bei einer vor Ort in Slowenien ansässigen Verwaltungseinheit zu stellen.
Wenn Sie Tätigkeiten ausüben möchten, für die ein hoher Bildungsabschluss erforderlich ist, haben Sie Anspruch auf eine Blaue Karte EU. Um für eine Blaue Karte EU in Betracht zu kommen, müssen Sie die folgenden Berechtigungskriterien erfüllen:
Wenn Ihr Arbeitgeber für eine bestimmte Stelle eine ausländische Fachkraft ohne Wohnsitz einstellen möchte, muss er zunächst einen offiziellen Antrag bei den zuständigen Behörden der Provinz stellen.
Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung durch Ihren Arbeitgeber bei einer diplomatischen Vertretung oder Botschaft im Vereinigten Königreich ein Einreisevisum für die Reise nach Spanien beantragen.
Um eine Blaue Karte EU für Schweden zu beantragen, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen:
Für die Beantragung einer Blauen Karte EU müssen Sie die folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen:
Antragsteller
Arbeitgeber
Wie reiche ich einen Antrag auf eine Blaue Karte EU für Schweden ein?
Sie sind berechtigt, Ihren Antrag auf eine Blaue Karte Schweden-EU als Onshore- oder Offshore-Bewerber zu stellen und einzureichen.
Als Onshore-Bewerber
Sie sind berechtigt, als Onshore-Bewerber eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Als Offshore-Bewerber
Sie können in Ihrem Heimatland (Großbritannien) bei einer der folgenden Stellen eine Genehmigung beantragen:
Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zunächst ein Stellenangebot erstellt.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind im Folgenden aufgeführt:
*Hinweis: Die Beschaffung der erforderlichen Dokumente dauert etwa 4 bis 6 Monate. In einigen Staaten der Europäischen Union gelten möglicherweise geringere Anforderungen, wodurch Ihr Verfahren beschleunigt werden kann.
Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
Schritt 1: Sichern Sie sich ein Stellenangebot
Sie benötigen ein Arbeitsangebot von einem anerkannten Unternehmen in der Europäischen Union. Als Nachweis sind ein Arbeitsvertrag oder ein aktueller Lebenslauf erforderlich.
Schritt 2: Nehmen Sie an einem Arbeitsmarkttest teil
Arbeitgeber in der EU müssen sich einem Arbeitsmarkttest unterziehen, bevor sie ein formelles Stellenangebot unterbreiten können. Dieser Test überprüft, ob sie für die Stelle im Land geeignet sind.
Schritt 3: Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen
Zur Unterstützung Ihres Antrags auf eine Blaue Karte EU müssen Sie die folgenden wichtigen Dokumente einreichen:
Darüber hinaus müssen Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im EU-Land einige wichtige Dokumente vorbereiten.
Schritt 4: Beantragen Sie ein Einreisevisum
Abhängig von Ihrem bevorzugten Land in der Europäischen Union müssen Sie das Land mit einem vorübergehenden Visum betreten, bevor Sie eine Blaue Karte EU beantragen können. Für die Antragstellung ist es zwingend erforderlich, einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat im Land zu vereinbaren.
Wenn Sie beispielsweise eine Blaue Karte EU für Frankreich erhalten möchten, müssen Sie ein Passport Talent Visa und ein Langzeitvisum beantragen und auf dem Antragsformular angeben, dass Sie eine Blaue Karte EU für Frankreich beantragen möchten.
Sobald Sie von der Botschaft die Genehmigung zum Aufenthalt im Land erhalten, sind Sie zur Einreise in die Europäische Union berechtigt. Sie müssen umgehend die Bedingungen für eine Arbeitsaufnahme prüfen.
Schritt 5: Holen Sie sich Ihren Antrag auf eine Blaue Karte EU
Sie müssen bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen. Es ist möglich,
Sie müssen daran denken, dass Ihr EU-Arbeitgeber bei der Antragstellung eine Antragsgebühr entrichten muss. Die Gebühr variiert je nach gewähltem Land, Dauer und Art der geplanten Tätigkeit.
Als Hauptantragsteller sind folgende Unterlagen von Ihnen einzureichen:
Die Anforderungen an Arbeitgeber sind von Land zu Land unterschiedlich. Die meisten Arbeitgeber müssen jedoch die folgenden Anforderungen erfüllen:
Der Arbeitgeber muss den Antrag auf eine Blaue Karte EU entweder bei den entsprechenden Behörden des Mitgliedstaats (sofern der Antragsteller über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt) oder beim Konsulat im Heimatland des Antragstellers einreichen.
Die Antragskosten und die Bearbeitungszeit für eine Blaue Karte EU sind unten aufgeführt.
Die Kosten für die Beantragung einer Blauen Karte EU betragen ca. 140 Euro.
Die Bearbeitungszeit für eine Blaue Karte EU beträgt ca. 3 Monate bzw. 90 Tage.
Die Blaue Karte EU ist für einen Zeitraum von 1 bis 4 Jahren gültig. Sie können Ihre Blaue Karte EU verlängern, wenn Ihr Arbeitsvertrag verlängert wurde. Wenn Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise länger als 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre dauert, wird Ihnen für diesen Zeitraum, also etwa 30 Monate, eine Blaue Karte EU ausgestellt.
Nach Ablauf Ihrer Blauen Karte EU haben Sie drei zusätzliche Monate Zeit, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern oder eine andere Beschäftigung zu finden.
Um die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU zu beantragen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie müssen Ihre bisherige Blaue Karte EU vorlegen und eine Gebühr von ca. 100 € entrichten, wenn Sie bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU stellen. Die Bearbeitung Ihres Antrags auf eine Blaue Karte EU kann ca. 90 Tage dauern. Während dieser Zeit sind Sie berechtigt, legal im Land zu arbeiten und zu wohnen.
Zu den Gründen, aus denen Ihre Blaue Karte EU nicht verlängert oder entzogen werden kann, zählen unter anderem:
Sollte einer der oben genannten Fälle eintreten, erhalten Sie von der zuständigen Behörde des Landes eine Benachrichtigung über den Entzug bzw. die Möglichkeit einer Nichtverlängerung.
Ein sofortiger Arbeitsplatzwechsel mit einer Blauen Karte EU ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet, für einen Zeitraum von 2 Jahren in dem Arbeitsplatz zu bleiben, für den Sie eine Blaue Karte EU beantragt haben. Nach den ersten 2 Jahren ist jedoch ein Arbeitgeberwechsel möglich.
Wenn Sie vor Ablauf der Zweijahresfrist den Arbeitsplatz wechseln möchten, müssen Sie die Genehmigung der nationalen Behörden einholen.
Mit einer Blauen Karte EU können Sie in weniger als einem Jahr den Arbeitsplatz wechseln, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Insgesamt müssen Sie den Behörden nachweisen, dass Sie eine geeignete Arbeitsstelle ausüben, die Ihrer bisherigen Ausbildung und Ihrem Beruf entspricht, und dass Sie ein angemessenes Einkommen beziehen, um berücksichtigt zu werden.
Für einen Arbeitsplatzwechsel im Land sind folgende Unterlagen erforderlich:
* Hinweis: Für den Arbeitgeberwechsel im Land fallen keine Kosten an
Als Inhaber einer Blauen Karte EU haben Sie Anspruch auf bestimmte garantierte Rechte, die den Bürgern des Aufenthaltslandes gleichgestellt sind. Dazu gehören die folgenden:
Eine Blaue Karte EU verhilft Ihnen zudem zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis im Gastland.
In der folgenden Tabelle sind die Anspruchsvoraussetzungen für Familienangehörige und deren Zugang zu einer Beschäftigung in einem europäischen Land aufgeführt.
Land | Familienangehörige, die Zugang zu einer Erwerbstätigkeit haben | Anspruchsberechtigte Familienmitglieder |
Österreich | Freier Zugang für Familienangehörige ohne Erfüllung der Sprachanforderungen | Ehepartner, Lebenspartner und unverheiratete Angehörige, darunter Adoptiv- und Stiefkinder. |
Belgien | Der potentielle Arbeitgeber des Familienmitglieds muss eine Arbeitserlaubnis „B“ beantragen und die entsprechende Arbeitserlaubnis bei einer zuständigen regionalen Behörde einholen. | Ehegatte und unterhaltsberechtigte leibliche oder adoptierte Kinder, Lebenspartner und volljährige unverheiratete Kinder, die als behindert anerkannt sind |
Bulgarien | Erhalten Sie sofort Zugriff | Rechtlicher Ehepartner; unverheiratete leibliche oder adoptierte Kinder unter 18 Jahren, alleinstehende Kinder über 18 Jahren, die als abhängige Personen eingestuft werden, da sie aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme oder psychischer Erkrankungen Pflege benötigen. |
Kroatien | Erhalten Sie sofort Zugriff | Gesetzlicher Ehegatte/Lebenspartner, unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder (adoptiert) |
Tschechien | Sie müssen keine Arbeitserlaubnis beantragen | Rechtlicher Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren, einschließlich adoptierter oder sorgeberechtigter und unterhaltsberechtigter erwachsener Kinder. |
Zypern | Derzeit werden keine Blauen Karten EU ausgestellt. | Rechtmäßiger Ehepartner über 21 Jahre, sofern die Ehe 1 Jahr vor der Antragstellung geschlossen wurde; minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder (unverheiratet) des Zusammenführenden und des Ehepartners. |
Dänemark | Das Land stellt keine Blaue Karte EU aus, da es sich von der Richtlinie zur Blauen Karte EU abgemeldet hat. | - |
Estland | Greifen Sie sofort auf den Jobpool zu. | Gesetzlicher Ehepartner, minderjährige Kinder und erwachsene Kinder, die als abhängig eingestuft werden. |
Finnland | Haben Sie freien Zugang zum Beschäftigungspool. | Gesetzlicher Ehegatte oder Lebenspartner nur bei mindestens 2-jährigem gemeinsamen Lebenspartnerschaft oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge, eingetragener Partnerschaft und gleichgeschlechtlichem Partner oder Kindern (unverheiratet) unter 18 Jahren. |
Frankreich | Familienangehörige erhalten automatisch ein Recht auf Arbeit. | Mindestens 18-jähriger gesetzlicher Ehepartner (ausgenommen Lebenspartner) und eheliche minderjährige Kinder, die entweder leibliche oder adoptierte Kinder sein können. |
Deutschland | Dem rechtmäßigen Ehegatten wird automatisch eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die ihn zur Ausübung jeder Art von Beschäftigung berechtigt. | Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kommen auch der Ehepartner in Betracht, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, sowie Kinder unter 16 Jahren, in besonderen Härtefällen oder bei guten Integrationsaussichten auch Menschen zwischen 16 und 18 Jahren. |
Griechenland | Um bestätigt zu werden | - |
Ungarn | Familienmitglieder können sofort und einfach darauf zugreifen. | Rechtlicher Ehegatte, Kinder unter 18 Jahren (einschließlich Pflege- oder Adoptivkinder) in elterlicher Obhut und Kinder von Angehörigen. |
Irland | Irland bietet keine Blaue Karte EU an, da es sich von der Richtlinie abgemeldet hat. | - |
Italien | Sie haben die Berechtigung, ohne Bedingungen zu arbeiten und auch selbstständig tätig zu sein. | Gesetzliche Ehepartner, gleichgeschlechtlich und verschieden, Angehörige unter 18 Jahren. Dazu gehören sorgeberechtigte, unterhaltsberechtigte Kinder/Eltern und Verwandte dritten Grades, die nach italienischem Recht nicht arbeiten dürfen. |
Lettland | Der Ehegatte des Inhabers einer Blauen Karte EU kann bei jedem Arbeitgeber in der EU arbeiten. Der Ehegatte benötigt keine gesonderte Arbeitserlaubnis. | Rechtlicher Ehepartner und Kinder, die entweder adoptiert sind/das Sorgerecht haben und unter 18 Jahre alt sind. |
Litauen | Familienmitglieder können sofort Zugriff erhalten. | Ehepartner und minderjährige Kinder (einschließlich Sorgeberechtigter und Adoptivkinder). |
Luxemburg | Wenn Sie bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, wie z. B. die berufliche Rolle und den Beitrag zur luxemburgischen Wirtschaft, können Sie auf den Arbeitsmarkt zugreifen. | Gesetzlicher Ehepartner und Lebenspartner über 18 Jahre in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Alleinstehende Kinder unter 18 Jahren. Oder direkte Vorfahren oder alleinstehende Kinder über 18 Jahren dürfen aus sozioökonomischen Gründen ins Land kommen. |
Malta | Für den Zugang zum maltesischen Arbeitsmarkt gibt es keine besondere Frist. | Rechtlicher Ehepartner und minderjährige Kinder, darunter Adoptiv-, Sorgerechts- und leibliche Kinder. |
Niederlande | Sie dürfen jede Art von Arbeit aufnehmen und benötigen von Ihrem Arbeitgeber keine obligatorische Arbeitserlaubnis. | Ehepartner, unverheirateter Partner (auch gleichgeschlechtlichen Geschlechts), der sich seit längerem in einer festen Beziehung befindet, und minderjährige Kinder. |
Polen | Familienmitglieder erhalten sofortigen Zugang zur Arbeit auf dem polnischen Arbeitsmarkt. Sie müssen keine Arbeitserlaubnis beantragen. | Der rechtmäßige Ehepartner, wenn die Ehe nach polnischem Recht anerkannt wird, minderjährige Kinder, einschließlich adoptierter Kinder, die in die Kategorie der Abhängigen fallen, und der Inhaber der Blauen Karte EU ist der Elternteil, der die elterliche Kontrolle hat. |
Portugal | Familienmitglieder erhalten unmittelbaren Zugang zu Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. | Rechtlicher Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren (einschließlich Adoptiv- oder Pflegekinder). |
Rumänien | Familienangehörige können auf dem Arbeitsmarkt tätig werden und haben unmittelbaren Zugriff. | Rechtlicher Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren, einschließlich sorgeberechtigter oder adoptierter Kinder und erwachsener Kinder mit einer Behinderung. |
Slowakei | Familienangehörige können auf dem Arbeitsmarkt tätig werden und haben unmittelbaren Zugriff. | Rechtlicher Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, einschließlich sorgeberechtigter oder adoptierter Kinder. |
Slowenien | Familienangehörige können auf dem Arbeitsmarkt tätig werden und haben unmittelbaren Zugriff. | Rechtlicher Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren (einschließlich sorgeberechtigter und adoptierter Kinder). |
Spanien | Familienangehörige können eine Arbeitsbewilligung (untergeordneter Arbeitsvertrag) beantragen, ohne einer Arbeitsmarktprüfung unterzogen zu werden. | Rechtlicher Ehepartner, leibliche Kinder und Adoptivkinder unter 18 Jahren. |
Schweden | Familienangehörige haben das Recht, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten. | Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren (unverheiratet) sowie Pflegekinder und pflege- oder hilfsbedürftige Angehörige. |
der Schweiz | Um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. | Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren und minderjährige und erwachsene Kinder mit Behinderungen. |
Großbritannien | Familienangehörige können ein Angehörigenvisum für Fachkräfte beantragen; das Visum beinhaltet die Arbeitserlaubnis. | Gesetzlicher Ehepartner und alle unterhaltsberechtigten Kinder, die unter 18 Jahre alt sind. |
Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU liegen beim 1.2- bis 1.5-fachen des nationalen Jahresdurchschnittsgehalts.
Land | Gehalt |
Österreich | € 45,595 X 1.5 |
Belgien | 55 181 EUR bis 60 998 EUR |
Bulgarien | 2609 BGN x 1.5 |
Kroatien | EUR 24 845,64 X 1.5 |
Tschechien | 409 CZK x 500 |
Zypern | Stellt keine Blaue Karte EU aus |
Dänemark | Stellt keine Blaue Karte EU aus |
Estland | 30 336 EUR X 1.5 |
Finnland | 62 508 EUR X 1.5 |
Frankreich | 53,836.50 EUR x 1.5 |
Deutschland | 58 400 EUR X 1.5 |
Griechenland | 30 675 EUR X 1.5 |
Ungarn | 7 264 800 HUF X 1.5 |
Irland | Stellt keine Blaue Karte EU aus |
Italien | 24 789.93 EUR X 1.5 |
Lettland | 24 720 EUR X 1.5 |
Litauen | Rund 13,500 EUR x 1.5 |
Luxemburg | 84.780 EUR x 1.5 |
Malta | 409 CZK x 500 |
Niederlande | 42,236 EUR |
Polen | PLN 114228 |
Portugal | 760,00 EUR x 1.5 |
Rumänien | 13578 RON X 2 |
Slowakei | Rund 17,160 EUR x 1.5 |
Slowenien | 27,992 € x 1.5 |
Spanien | 33908 € X 1.5 |
Schweden | 55,650 SEK x 1.5 |
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