Mit der Blauen Karte EU können Fachkräfte aus dem Vereinigten Königreich legal in vielen europäischen Ländern arbeiten und leben. Sie ermöglicht langfristige Mobilität, einen einfacheren Weg zur Aufenthaltsgenehmigung und bessere Berufsaussichten.

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Die Blaue Karte EU ist eine spezielle Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger. Sie ermöglicht Ihnen, in 25 der 27 EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) zu leben und zu arbeiten und trägt so dazu bei, den Fachkräftemangel in Branchen wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Forschung zu beheben.
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Die Blue Card bietet mehrere Vorteile, wie zum Beispiel:
Die Blaue Karte EU hat eine Standardstruktur, aber jeder Mitgliedstaat hat seine eigenen Regeln in Bezug auf:
Obwohl es für die Blaue Karte EU einen EU-Rahmen gibt, unterscheidet sich die Umsetzung von Land zu Land etwas. Jeder Mitgliedstaat legt seine eigenen Regeln für Dinge wie Gehalt und Gültigkeitsdauer der Karte fest, die Hauptanforderungen sind jedoch im Allgemeinen dieselben.
Hier ist eine einfache Aufschlüsselung der gängigen Typen und Unterschiede:
Jedes EU-Land (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) verwendet das Blue-Card-System im Rahmen seiner Einwanderungsregelung. Das bedeutet, dass die Regeln bezüglich Gehalt, Wohnungsnachweis und Dauer der Familiennachzugsgenehmigung unterschiedlich sein können.
Wenn Sie sich aus dem Vereinigten Königreich bewerben, prüfen Sie unbedingt die spezifischen Vorschriften des Landes, in das Sie umziehen möchten.

Nicht-britische Staatsbürger mit ordnungsgemäßem Wohnsitz im Vereinigten Königreich können sich bewerben, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Britische Staatsbürger können sich nicht bewerben, es sei denn, sie besitzen auch die Staatsbürgerschaft eines anderen teilnahmeberechtigten Landes.
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Um sich für die Blaue Karte EU zu qualifizieren, müssen Antragsteller Folgendes besitzen:
| Eigenschaften | Anforderung |
| Bildung | Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation |
| Jobangebot | Arbeitsvertrag in einem EU-Land für mindestens 6 Monate |
| Gehaltsschwelle | Mindestens das 1.5-fache des durchschnittlichen Bruttogehalts des Gastlandes (variiert je nach Land) |
| Saubere Aufzeichnung | Keine strafrechtlichen Verurteilungen oder Sicherheitsprobleme |
| Passgültigkeit | Muss mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein |

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Beantragung der Blauen Karte EU vorlegen:
| Dokument | Zweck |
| Gültiger Reisepass | Offizielles Ausweis- und Reisedokument |
| Arbeitsvertrag | Muss Gehaltsschwelle und Dauerbedingungen erfüllen |
| Qualifikationsnachweis | Abschlüsse oder Qualifikationsnachweise |
| Krankenversicherung | Abdeckung im EU-Land |
| Ausgefüllter Antrag + Gebühr | Länderspezifische Unterlagen und Zahlungsbelege |
| Prüfung des kriminellen Hintergrunds | In einigen Ländern erforderlich |
Das Verfahren zur Beantragung einer Blauen Karte EU ist nachstehend beschrieben:
Schritt 1: Erhalten Sie ein gültiges Stellenangebot von einem EU-Arbeitgeber, der die Gehaltsschwelle erfüllt.
Schritt 2: Stellen Sie sicher, dass Sie die Zulassungskriterien erfüllen (Abschluss, Reisepass, kein Vorstrafenregister).
Schritt 3: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Vertrag, Qualifikationen und Versicherung.
Schritt 4: Reichen Sie Ihren Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Gastlandes ein.
Schritt 5: Nehmen Sie bei Bedarf an einem biometrischen Termin oder Interview teil.
Schritt 6: Warten Sie auf die Genehmigung (normalerweise 1–3 Monate, je nach Land).
Schritt 7: Erhalten Sie Ihre Blaue Karte EU und reisen Sie in das Gastland.
Schritt 8: Melden Sie Ihre Adresse vor Ort an und beginnen Sie mit der Beschäftigung.
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|
Land
|
URL des Anwendungsportals |
| Deutschland | [bluecard-eu.de] |
| Frankreich | [interieur.gouv.fr] |
| Niederlande | [ind.nl] |
| Österreich | [migration.gv.at] |
| Schweden | [migrationsverket.se] |
Hier sind einige der Vorteile, die Sie mit einer Blauen Karte EU erhalten:
Detaillierte Informationen zu den Kosten und Gebühren für eine Blaue Karte EU finden Sie nachfolgend:
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Kostenkomponente |
Geschätzter Betrag (EUR) |
|
Anmeldegebühr |
€ 100 - € 140 |
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Ausstellung der Aufenthaltserlaubniskarte |
€ 80 - € 120 |
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Biometrische Registrierung |
Inbegriffen oder 10 – 30 € |
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Übersetzungen & Beglaubigungen |
Variiert |
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Verlängerungsgebühr (falls zutreffend) |
€ 80 - € 120 |
Detaillierte Informationen zur Bearbeitungszeit für die Blaue Karte EU finden Sie unten:
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Praktikum |
Geschätzter Zeitrahmen |
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Einreichen von Anwendungen |
1 Tag |
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Bewerbung prüfen |
4 - 12 Wochen |
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Biometrischer Termin (falls vorhanden) |
Innerhalb von 1 – 2 Wochen nach Anfrage |
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Entscheidungsbenachrichtigung |
In der Überprüfungszeit enthalten |
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Ausstellung der Aufenthaltskarte |
1 – 2 Wochen nach Genehmigung |
Die Gültigkeit, Verlängerung und Mobilität innerhalb der EU mit der Blauen Karte sind nachstehend aufgeführt:
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Kategorie |
Details |
|
Erstgültigkeit |
1 bis 4 Jahre (variiert je nach Land und Dauer des Arbeitsvertrags) |
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Erneuerungsberechtigung |
Verlängerbar, wenn das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und alle Kriterien weiterhin erfüllt sind |
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Erneuerungshäufigkeit |
In der Regel an neue Vertragslaufzeiten oder nationale Vorschriften angepasst |
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Mobilität innerhalb der EU |
Erlaubt nach 12 Monaten im ersten EU-Land (oder in manchen Fällen nach 6 Monaten) |
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Mobilitätsbedingungen |
Vor dem Umzug muss im zweiten Land eine neue Blaue Karte beantragt werden |
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Flexibilität bei Arbeitsveränderungen |
Arbeitgeberwechsel nach 12–24 Monaten mit Meldung an die Behörden möglich |
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Langfristiger EU-Aufenthalt |
Anspruchsberechtigt nach 5 Jahren (einschließlich Blue Card-Zeiträume in verschiedenen Ländern) |
Die wichtigsten Unterschiede zwischen der Blauen Karte EU und anderen europäischen Arbeitsvisa sind nachstehend aufgeführt:
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Merkmal |
Blaue Karte EU |
Andere europäische Arbeitsvisa |
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Zweck |
Für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern |
Allgemeine Arbeit oder branchenspezifische Beschäftigung |
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Zulassungskriterien |
Hochschulabschluss + Stellenangebot + Gehaltsschwelle |
Variiert je nach Land; möglicherweise ist kein Abschluss erforderlich |
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Mindestgehaltsanforderung |
Ja (100 %–150 % des durchschnittlichen Nationaleinkommens) |
Variiert; oft niedriger oder nicht angegeben |
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Mobilität in der gesamten EU |
Ja, nach 12–18 Monaten im ersten Land |
Normalerweise auf das ausstellende Land beschränkt |
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Familientreffen |
Beschleunigtes Verfahren mit vollem Arbeitsrecht für Angehörige |
Verfügbar, aber oft langsamer oder mit eingeschränkten Rechten |
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Weg zum Daueraufenthalt |
Nach 5 Jahren (einschließlich der Zeit im EU-Ausland) |
Variiert je nach Visum und Land; erfordert oft lokale Kontinuität |
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Bearbeitungszeit |
Durchschnittlich 4–12 Wochen |
Sehr unterschiedlich; kann je nach Land länger sein |
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Anerkennung in der gesamten EU |
In den meisten EU-Ländern harmonisiert |
Länderspezifische Regelungen und Anerkennung |
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Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel |
Zulässig mit Benachrichtigung nach der Anfangsphase |
Abhängig von den nationalen Visabestimmungen |
|
Gezielt auf |
Qualifizierte Fachkräfte auf der Suche nach EU-weiten Möglichkeiten |
Arbeitnehmer mit Angeboten in bestimmten Sektoren oder weniger qualifizierten Positionen |
Nachdem Sie fünf Jahre lang legal mit einer Blauen Karte in einem Land gelebt und mindestens zwei Jahre in dem Land verbracht haben, in dem Sie Ihren Antrag stellen, können Sie die EU-Staatsbürgerschaft beantragen. Je nach den Bestimmungen des Landes können Sie möglicherweise früher die Staatsbürgerschaft erhalten, vor allem in Ländern, die eine schnellere Einbürgerung ermöglichen.
Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner sowie Ihre unterhaltsberechtigten Kinder können einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Wird ihr Antrag genehmigt, haben sie das Recht, im Land zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise Nachweise über ausreichende Unterkunft und Lebensunterhalt vorlegen müssen. Anträge auf Familienzusammenführung werden in der Regel zusammen mit dem Hauptantrag bearbeitet, um den Übergang zu erleichtern.
Bewerbungen können abgelehnt werden, wenn:
Y-Axis unterstützt Einwohner des Vereinigten Königreichs bei der Beantragung der Blauen Karte EU in ihrem Wunschland durch:
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