Blaue Karte EU

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Blaue Karte EU

In der Europäischen Union besteht eine steigende Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem Vereinigten Königreich, um den Bedarf an spezifischen Arbeitskräften und Fachkräftemangel zu decken. Um mehr hochqualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt anzuziehen, wurde daher ein EU-Blue-Card-Programm eingeführt. Dieses Programm ermöglicht hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union zu arbeiten und zu leben.

Im Jahr 2016 entwickelte die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag, der mehr Vorteile bot, um hochqualifizierte britische Arbeitnehmer über das EU Blue Card-Programm in die Europäische Union zu locken. Zu diesen Vorteilen gehören mehr Rechte und Bewegungsfreiheit zwischen den EU-Staaten, flexiblere Zulassungsbedingungen und mehr. Diese neue Richtlinie trat 2021 in Kraft und zielt darauf ab, die Visumantragsverfahren und Zulassungskriterien zu vereinfachen und die Rechte von EU Blue Card-Inhabern und ihren Familien zu stärken.

Mit Ausnahme von Dänemark und Irland haben im Jahr 24 lediglich 2023 Länder der Europäischen Union die Richtlinie in gesetzliche Regelungen umgesetzt.

Blaue Karte Europäische Union: Wichtige Neuerungen

Im Laufe der Jahre gab es viele Überarbeitungen des Blue Card European Union-Programms. Die letzte Überarbeitung erfolgte im Jahr 2021 und beinhaltet Folgendes:

  • Verkürzung der Dauer des Arbeitsvertrags
  • Aktualisierte Liste der Mangelberufe mit Blauer Karte EU
  • Erweiterung des Anerkennungsbereichs mit der Blauen Karte EU
  • Abzüglich allgemeine Einkommensgrenze
  • Beschleunigte Visabearbeitung für renommierte EU-Arbeitgeber
  • Erhöhte Mobilitätsvorteile innerhalb der Blauen Karte Europäische Union
  • Reisemöglichkeiten in der Europäischen Union mit der Blauen Karte EU
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Selbstständigkeit und persönlichen Weiterentwicklung
  • Günstige Bedingungen für die Zusammenführung mit Ihren Familienangehörigen
  • Günstige Konditionen für Inhaber während der Arbeitslosigkeit
  • Kürzere Dauer der Genehmigung zum Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses
  • Möglichkeit zur Umwandlung anderer Visa in eine Blaue Karte EU bei Bedarf

Was ist die Blaue Karte EU?

Eine Blaue Karte EU wird hochqualifizierten Arbeitnehmern aus Drittweltländern gewährt und ermöglicht ihnen, in jedem Land der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen sie die folgenden Berechtigungskriterien erfüllen:

  • Über professionelle Berufserfahrung verfügen
  • Ein 3-jähriger Hochschulabschluss für die Blaue Karte EU
  • Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einem Gehalt, das über dem nationalen Durchschnitt des Wohnsitzlandes liegt.

Drittstaatsangehörige, die eine Blaue Karte EU erhalten, können sich für einen Zeitraum von 1 bis 4 Jahren in einem europäischen Land aufhalten und dort arbeiten. Derzeit gibt es in der Europäischen Union mehr als 24 Länder, die die Blaue Karte EU anbieten.

Zweck der Blauen Karte EU

Der Zweck der Blauen Karte EU besteht darin, hochqualifizierte Drittstaatsangehörige für die Aufnahme von Arbeitsverhältnissen zu gewinnen, wenn in den EU-Ländern ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Inland besteht oder sich in Zukunft ein solcher entwickeln wird.

Vorteile der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU ist eine goldene Eintrittskarte für qualifizierte britische Staatsangehörige, die in der Europäischen Union arbeiten und leben möchten. Die Blaue Karte EU bietet sowohl Karteninhabern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile.

Vorteile für Inhaber einer Blauen Karte EU

Für Inhaber einer Blauen Karte EU ergeben sich unter anderem folgende Vorteile:

  • Freiraum für eine Tätigkeit mit hoher Kompetenz: Inhaber einer Blauen Karte EU haben das Recht, in einem relevanten Bereich zu arbeiten, der große Fachkenntnisse erfordert. Dies hilft, die Lücke zwischen den Anforderungen europäischer Arbeitgeber und der Verfügbarkeit kompetenter Arbeitskräfte zu schließen.
  • Attraktives Einkommen: Inhaber einer Blauen Karte EU haben die Chance auf ein hohes Einkommen. Wenn Sie ein gut verdienender Fachmann in einer spezialisierten Funktion sind, können Sie in der Europäischen Union ein attraktives Einkommen erzielen.
  • Flexibilität: Inhaber einer Blauen Karte EU haben die Flexibilität, auf der Suche nach Arbeitsmöglichkeiten von einem EU-Land in ein anderes zu ziehen, nachdem sie einen ersten Aufenthalt von 18 Monaten in einem ausgewählten Land der EU absolviert haben.
  • Familientreffen: Inhaber einer Blauen Karte EU können ihre Familienangehörigen in das europäische Land mitbringen und die Familienangehörigen können, sofern sie dazu berechtigt sind, auch in dem europäischen Aufenthaltsland arbeiten.
  • Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis: Abhängig von dem Land, in dem Sie leben, kann Ihre Blaue Karte EU Ihnen nach einem Aufenthalt von 5 Jahren den Weg zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ebnen. Mit einer Blauen Karte EU können Sie viel schneller eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten als mit anderen Visakategorien.
  • Soziale Vorteile: Inhaber einer Blauen Karte EU haben Anspruch auf ähnliche Sozialleistungen wie Bürger europäischer Länder. Dazu gehören hohe Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, kostenlose Bildung, zugängliche Gesundheitsversorgung und mehr.

Vorteile für EU-Arbeitgeber

Für europäische Arbeitgeber, die eine Blaue Karte EU anbieten, gibt es viele Vorteile. Dazu zählen:

  • Optimierter Einstellungsprozess: Arbeitgeber können die Blaue Karte EU nutzen, um ihren Einstellungsprozess zu optimieren und effektiv kompetente Fachkräfte aus dem Vereinigten Königreich einzustellen.
  • Vereinfachtes Visumantragsverfahren: Beheben Sie den Fachkräftemangel auf dem europäischen Arbeitsmarkt effizient, indem Sie das Antragsverfahren für die Blaue Karte EU vereinfachen und so den Einstellungsprozess beschleunigen.
  • Adressieren Sie Arbeitsanforderungen: Mit der Blauen Karte EU können europäische Arbeitgeber Personen aus einem größeren Talentpool auf der ganzen Welt rekrutieren.

* Hinweis: Mit der Blauen Karte EU können Arbeitgeber qualifizierte Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich anwerben, die auf der Suche nach langfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten in Europa sind. Darüber hinaus bietet sie den Arbeitnehmern ein Gefühl der Mobilität innerhalb der EU.

Teilnehmende Länder mit Blauer Karte EU

Derzeit beteiligen sich 24 Länder an der Ausstellung einer Blauen Karte EU. Diese 24 Länder der Europäischen Union sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Belgien Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und La Réunion)
Bulgarien Griechenland
Zypern Ungarn
Deutschland Italien
Estland Lettland
Finnland Litauen
Luxemburg Portugal (einschließlich der Azoren und Madeira)
Malta Rumänien
Niederlande (außer Aruba, Curaçao, Sint Maarten + Bonaire, Saba und Sint Eustatius) Slowenien
Österreich Slowakei
Spanien (einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln) Tschechien
Schweden Polen

Die folgenden Länder nehmen nicht am Programm „Blaue Karte EU“ teil:

  • Dänemark
  • Irland
  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Island
  • der Schweiz

Auswirkungen einer inkonsistenten Umsetzung des EU-Blue-Card-Programms

Die Blaue Karte EU wurde eingeführt, um die Europäische Union für qualifizierte und hochkompetente Fachkräfte attraktiv zu machen. Doch im Laufe der Jahre wurde dieses Programm in der gesamten Europäischen Union nicht einheitlich umgesetzt, was die ursprüngliche Vision untergrub und letztlich dem Status des Kontinents schadete.

Grundprinzipien der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU wurde auf der Grundlage vieler Grundprinzipien entwickelt, die qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Vereinigten Königreich dazu bewegen sollen, in die EU zu kommen. Zu diesen Prinzipien gehören mehr Mobilität, soziale Bedürfnisse wie bessere Arbeitsbedingungen, hochwertige Bildung, soziale Sicherheit und Arbeitslosenunterstützung. Inhaber einer Blauen Karte EU haben außerdem die Möglichkeit, mit ihren Familienangehörigen wieder zusammenzukommen und sich auf einen dauerhaften Aufenthalt in der EU zu freuen.

Neue Regelung für die Blaue Karte EU?

Obwohl es viele Einwanderungsmöglichkeiten in die EU gab, wurde die Blaue Karte EU überarbeitet, um durch die Bereitstellung vieler zugänglicher Vorteile Einzelpersonen anzulocken. Das Regime möchte sich auch von der nationalen Konkurrenz abheben und verfolgt dies auf folgende Weise:

  • Erleichterung der Intramobilitätsrechte innerhalb der EU
  • Erhöhung der Zulassungskriterien für hochqualifizierte Bewerber
  • Verkürzung der Dauer Ihres Mindestarbeitsangebots
  • Weniger Einschränkungen beim Arbeitgeberwechsel
  • Entgegenkommen und Akzeptanz der Familienzusammenführung

Auswirkungen der fragmentierten Umsetzung der Regelung zur Blauen Karte EU?

Die oben genannten Verbesserungen, die mit der Blauen Karte EU angestrebt wurden, wurden auf nationaler Ebene nur lückenhaft umgesetzt, was etwaige positive Verbesserungen verhindern könnte.

Erstens haben nicht alle EU-Mitgliedsstaaten die EU-Blaue-Karte-Richtlinie im gleichen Tempo erfolgreich umgesetzt. Es gibt bestimmte Staaten, die eine Verlängerung zur Umsetzung des Systems benötigten. Wenn dies so weitergeht, wird es eine Fragmentierung der Regulierungslandschaft geben.

Zweitens besteht trotz der Verzögerungen bei der Umsetzung die Gefahr, dass es nach der Umsetzung zu Abweichungen zwischen den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten kommt.

Beispielsweise könnte ein Mitgliedstaat eine aggressive Entscheidung treffen, seine Quoten zu liberalisieren, während ein anderer Mitgliedstaat Berufserfahrung als Ersatz für Bildungsabschlüsse sehen möchte. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten beschließen, einzigartige und restriktive Ansätze durchzusetzen, um die Aufnahme über den Weg der Blauen Karte EU zu begrenzen. Daher kommt es zu Abweichungen bei der nationalen Umsetzung des EU-Blauen-Karten-Systems, entweder durch Verzögerungen oder andere Unterschiede, die zu einer Fragmentierung führen könnten. Der Weg der Blauen Karte EU kann daher kein attraktiver Weg für hochqualifizierte Arbeitnehmer sein, wenn er nicht ganzheitlich in der gesamten Europäischen Union funktioniert.

Da der Zweck der Blauen Karte darin besteht, den europäischen Kontinent als Ganzes und nicht nur seine Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, ist es für die Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung, ein gewisses Maß an Übereinstimmung zu haben, da dies den Arbeitgebern ein Gefühl der Klarheit und Vorhersehbarkeit vermittelt und gleichzeitig die Notwendigkeit verringert, ein weiteres Visum für die Arbeit zu beantragen.

Wer hat Anspruch auf die Blaue Karte EU?

Wenn Sie die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Blaue Karte EU.

Zulassungskriterien für die Blaue Karte EU

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind wie folgt:

  • Akademische Qualifikationen: Sie müssen Ihr Studium an einer angesehenen Universität absolvieren, die vom EU-Bildungssystem anerkannt wird.
  • Berufserfahrung: Sie müssen über ausreichende Erfahrung in dem Bereich verfügen, in dem Sie arbeiten möchten. Diese Berufserfahrung ist bei der Beantragung einer Blauen Karte EU von Vorteil.
  • Ein auf Ihre Ausbildung abgestimmtes Stellenangebot: Sie müssen ein Arbeitsangebot von einem gültigen EU-Arbeitgeber haben. Bei der Beantragung einer Blauen Karte EU ist die Vorlage des Arbeitsangebots/Arbeitsvertrags zwingend erforderlich.
  • Erhalten Sie mehr Gehalt als der Durchschnitt: Sie müssen ein Einkommen erzielen, das 1.5 Mal höher ist als der nationale Einkommensdurchschnitt des Staates, in dem Sie sich aufhalten möchten.
  • Dokumente für die Reise: Wenn Sie einen Antrag mit Angehörigen stellen, müssen Sie über einen Reisepass verfügen, der ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise in die EU noch mindestens 15 Monate gültig ist.  
  • Krankenversicherung: Sie müssen für Ihren Aufenthalt im Land eine ausreichende Krankenversicherung für sich und Ihre Angehörigen beantragen und abschließen. Es ist möglich, bei der Einreise eine vorübergehende Versicherung zu beantragen und dann zur Versicherung Ihres Arbeitgebers zu wechseln.

* Hinweis: Ist Ihr Beruf ein reglementierter Beruf, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass die Anforderungen der EU erfüllt sind.

Besondere Voraussetzungen und Verfahren für die Blaue Karte EU

Nach dem Brexit gelten britische Staatsbürger als Drittstaatsangehörige und müssen deren Anforderungen erfüllen. Es gibt verschiedene Länder, die eine Blaue Karte EU anbieten, wobei jedes Land spezifische Anforderungen stellt. Zu den 24 Ländern, die eine Blaue Karte EU anbieten, gehören die folgenden:

Österreich

Frankreich

Belgien

Deutschland

Bulgarien

Griechenland

Kroatien

Ungarn

Zypern

Italien

Tschechien

Lettland

Estland

Litauen

Finnland

Luxemburg

Malta

Niederlande

Portugal

Polen

Slowenien

Rumänien

Spanien

Slowakei

Die spezifischen Anforderungen und Verfahren für die 24 Länder sind wie folgt:

Blaue Karte EU Verfahren für Österreich

Um eine Blaue Karte EU für Österreich zu beantragen, müssen Sie Nicht-EU-Bürger sein, mehr als 3 Jahre an einer Hochschule studiert haben und ein Jahresgehalt von über 47,855 Euro verdienen. Wichtig ist, dass Sie einen Job haben, der Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten entspricht.

Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Österreich einen Aufenthaltstitel und ein Visum in Großbritannien beantragen. Sie müssen den Visumantrag bei den zuständigen Behörden in Großbritannien einreichen und auf die Bearbeitung des Visums warten.

In bestimmten Fällen können Sie sich als Inlandsbewerber bewerben und auf die Bearbeitung des Visums warten, während Sie im Land leben. Sie können auch im Land einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels oder Änderung seines Zwecks stellen. Diese Anträge müssen beim Magistrat oder der Bezirksverwaltungsbehörde in Wien eingereicht werden. Sie können im Land bleiben und warten, während Ihr Visum bearbeitet wird.

Verfahren zur Blauen Karte EU für Belgien

Sie müssen Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes sein und über eine dreijährige Ausbildung an einer Hochschule verfügen. Je nach Region Belgiens müssen Sie folgendes Gehalt verdienen:

  • Region Flandern: 55.181 Euro
  • Region Wallonien: 60.998 Euro
  • Region Brüssel: 65.053 Euro

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen als:

  • Inlandsbewerber: Stellen Sie einen Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde
  • Offshore-Bewerber: Stellen Sie einen Antrag bei der belgischen Konsularbehörde im Vereinigten Königreich.

Gleichzeitig muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Verwaltung in Flandern, Wallonien oder Brüssel eine vorübergehende Arbeitserlaubnis beantragen.

Als hochqualifizierte Fachkraft erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren. Die Erlaubnis kann je nach Bedarf verlängert werden, die Mindestgültigkeit beträgt jedoch ca. 1 Jahr.

Wenn Sie an einer Verlängerung Ihrer Arbeitserlaubnis interessiert sind, müssen Sie einen Monat vor Ablauf Ihrer aktuellen Arbeitserlaubnis einen Antrag einreichen.

Wenn Ihre Arbeitserlaubnis abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung beim regionalen Ministerium Einspruch einlegen. Ihr rechtmäßiger Ehepartner kann nach Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis B arbeiten.

Verfahren der Blauen Karte EU für Bulgarien

Ihr gültiger Arbeitgeber in Bulgarien muss einen Antrag auf Ausstellung einer Blauen Karte EU stellen und ausreichende Nachweise erbringen, dass das im Vertrag genannte Jahresgehalt mindestens 16030 Euro beträgt. Nach Erhalt der Genehmigung sind Sie berechtigt, ein Visum Typ D zu beantragen. Mit diesem Visum können Sie in das Land einreisen. Sie müssen die Blaue Karte EU innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise mit Ihrem gültigen Visum bei der Migrationsdirektion erhalten.

Blaue Karte EU-Verfahren für Kroatien

Sie müssen hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger sein, um bei folgenden Stellen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen zu können:

  • Diplomatische Mission
  • Konsularische Vertretung der Republik Kroatien
  • Juristische Polizeiverwaltung
  • Polizeistation

Sie müssen in Ihrem Arbeitsvertrag ein obligatorisches Einkommen nachweisen, das dem 1.5-fachen des nationalen Durchschnittseinkommens von rund 24 Euro entspricht. Dann erhalten Sie eine Blaue Karte EU mit einer Gültigkeit von bis zu 845 Jahren. Diese Karte wird für die in Ihrem Arbeitsvertrag angegebene Dauer ausgestellt, die um weitere 64 Monate verlängert wird.

Verfahren der Blauen Karte EU für Zypern

Das Land stellt derzeit keine Blaue Karte EU aus, da die Zahl der in das Land einreisenden Drittstaatsangehörigen nahe Null liegt.

Verfahren zur Blauen Karte EU für Tschechien

Um für eine Blaue Karte EU in der Tschechischen Republik in Betracht gezogen zu werden, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  • Ein höherer Bildungsabschluss, entweder an einer Universität oder in einem anderen beruflichen Studiengang
  • Ein Arbeitsvertrag für mindestens 1 Jahr
  • 1.5-mal mehr als das Jahreseinkommen, das auf 60,529 CZK pro Monat festgelegt ist.

Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, können Sie einen Antrag bei der Botschaft im Vereinigten Königreich oder bei den Büros des Ministeriums für Asyl- und Migrationspolitik auf dem Gebiet der Tschechischen Republik stellen.

Verfahren der Blauen Karte EU für Estland

Sie müssen eine hochqualifizierte Fachkraft sein und einen Hochschulabschluss von einem Studiengang mit einer Studiendauer von 3 Jahren besitzen. Ihre Qualifikation können Sie nachweisen, indem Sie einen Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung vorlegen. Außerdem müssen Sie ein Gehalt beziehen, das mindestens dem 1.5-fachen des aktuellen estnischen Jahreseinkommens von 30,336 Euro entspricht.

Einreichung des Antrags auf Blaue Karte EU

Sie können eine Blaue Karte EU sowohl als Offshore- als auch als Onshore-Bewerber beantragen.

  • Als Offshore-Bewerber: Sie müssen einen Antrag bei der estnischen Botschaft oder beim estnischen Konsulat im Vereinigten Königreich stellen.
  • Als Onshore-Bewerber: Sie können die Blaue Karte EU bei der Polizei- und Grenzschutzbehörde in Estland beantragen.

Verfahren der Blauen Karte EU für Finnland

Sie können eine Blaue Karte EU beantragen, wenn Sie in dem Land eine Tätigkeit ausüben möchten, die höchste Kompetenz erfordert. Sie müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, darunter:

  • Ihre berufliche Tätigkeit erfordert von Ihnen einen hohen Bildungsabschluss oder ein bestimmtes Fachwissen.
  • Ein Zeugnis oder Diplom, das Ihre formale Bildungsqualifikation ausweist und den Abschluss eines dreijährigen Studiums an einer Bildungseinrichtung belegt.
  • Ihr Arbeitsvertrag für eine Stelle mit hohen Kompetenzanforderungen für die Dauer von 6 Monaten und einem Gehalt von 1.5-mal mehr als dem Landesdurchschnitt von 62 EUR.

Sie können die Bearbeitungszeit beschleunigen, indem Sie eine Blaue Karte EU über den Schnellservice beantragen und die Genehmigung innerhalb von 2 Wochen erhalten. Es ist zwingend erforderlich, bei der Beantragung einer Blauen Karte EU ein D-Visum zu beantragen, um unmittelbar nach Erhalt der Blauen Karte EU in das Land einreisen zu können. Das D-Visum ist ein Aufkleber, der auf Ihren gültigen Reisepass geklebt wird.

Verfahren der Blauen Karte EU für Frankreich

Um eine Blaue Karte EU für Frankreich zu erhalten, müssen die folgenden Zulassungskriterien erfüllt sein:

  • Sie verfügen über einen Arbeitsvertrag mit einer Gültigkeit von mindestens 12 Monaten
  • Ein Einkommen, das dem 1.5-fachen des französischen Durchschnittsgehalts entspricht, das bei 53 Euro liegt.
  • Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule mit einer Dauer von 3 Jahren

Wenn Sie nicht über einen ausreichenden Bildungsabschluss verfügen, können Sie Ihre Qualifikation durch eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen.

Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

Schritt 1: Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen Talentpass und erklären Sie beim britisch-französischen Konsulat Ihr Interesse an einer Blauen Karte EU.

Schritt 2: Stellen Sie gleichzeitig einen Antrag auf ein Langzeitvisum.

Sie müssen keinen Antrag auf ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt und keinen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Lebte in Frankreich und besaß gleichzeitig eine andere Aufenthaltserlaubnis
  • Sie sind Inhaber einer Blauen Karte EU eines anderen Mitgliedstaats und haben dort mindestens 18 Monate gelebt. In diesem Fall müssen Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Einreise nach Frankreich bei der Präfektur Ihres Wohnorts eine neue Blaue Karte EU beantragen.

Sie können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis EU erhalten, wenn Sie sich 5 Jahre lang ununterbrochen mit einer Blauen Karte EU in der EU-Region aufgehalten und die letzten 2 Jahre ununterbrochen in Frankreich gelebt haben. Während des 5-jährigen ununterbrochenen Aufenthalts können Sie 12 bis 18 Monate ununterbrochen abwesend sein.

Um eine Blaue Karte EU auszustellen, überprüft die französische Einwanderungsbehörde Ihren Arbeitsvertrag und kontrolliert, ob Ihr Arbeitgeber die Beschäftigungsbedingungen und Arbeitsvorschriften einhält.

Verfahren der Blauen Karte EU für Deutschland

Sie müssen entweder Nicht-EU-Bürger und Hochschulabsolvent oder eine Person mit gleichwertigen Qualifikationen sein, um eine Blaue Karte EU in Deutschland zu beantragen. Mit dieser Karte können Sie nach Deutschland auswandern und sich dauerhaft zu Erwerbszwecken aufhalten. Voraussetzung für die Beantragung einer Blauen Karte EU ist allerdings ein gültiger Arbeitsvertrag/verbindliches Arbeitsangebot eines deutschen Arbeitgebers.

Wenn Sie ein Inlandsbewerber sind, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen, indem Sie sich an die Einwanderungsbehörde an Ihrem Wohnort wenden.

Um in das Land einreisen zu können, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft in Großbritannien ein Arbeitsvisum beantragen. Mit diesem Visum können Sie sofort in Deutschland arbeiten. Sie können außerdem viele Vorteile nutzen, wie z. B. die Eröffnung eines Bankkontos, den Kauf von Immobilien und vieles mehr.

Verfahren der Blauen Karte EU für Griechenland

Sie können eine Blaue Karte EU für einen dauerhaften Aufenthalt in Griechenland nur beantragen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Besitzen Sie einen aktuellen Reisepass mit ausreichender Gültigkeit und ein Visum für die Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit.
  • Sie müssen über einen Arbeitsvertrag für eine hochqualifizierte Tätigkeit mit einer Laufzeit von einem Jahr verfügen und ein Einkommen von mindestens dem 1-fachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens in Griechenland erzielen.
  • Belegen Sie Ihre hochspezialisierte berufliche Qualifikation durch die Vorlage von Ausbildungszeugnissen oder Berufserfahrungen.
  • Ausreichende Krankenversicherung

Die Blaue Karte EU ist 2 Jahre gültig. Sie können eine Blaue Karte EU beantragen und für die in Ihrem Arbeitsvertrag angegebene Dauer plus 3 zusätzliche Monate in Griechenland leben.

Es ist möglich, Familienmitglieder mit einer Blauen Karte EU nachzuziehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie finanziell in der Lage sind, für sie zu sorgen. Ihre Familienmitglieder können innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie haben das Recht auf einen Aufenthalt für die gleiche Dauer wie Ihre Blaue Karte EU.

Verfahren der Blauen Karte EU für Ungarn

Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie ein hochqualifizierter Arbeitnehmer sein. Sie können eine Blaue Karte EU beantragen und erhalten, bevor Sie nach Ungarn einreisen, da Sie damit das Land betreten und dort leben dürfen.

Als Inlandsbewerber müssen Sie über ein gültiges Visum verfügen, mit dem Sie bei der regionalen Direktion des Einwanderungsamtes eine Blaue Karte EU beantragen können. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie zwei wichtige Formulare ausfüllen und bei der ungarischen Einwanderungsbehörde einreichen. Dazu gehören die folgenden:

  • Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU

Um für eine Blaue Karte EU in Frage zu kommen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Verfügen Sie über fortgeschrittene Fähigkeiten
  • Erhalten Sie ein Einkommen von mehr als dem 1.5-fachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens, das auf 7 264 800 HUF festgelegt ist
  • Höhere akademische Qualifikationen für den Job erforderlich

Verfahren der Blauen Karte EU für Italien

Sie müssen ein hochqualifizierter Arbeitnehmer aus dem Vereinigten Königreich sein, über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, dem ein Gehalt angeboten wird, das 1.5-mal höher ist als der italienische Landesdurchschnitt von 24 EUR, und der eine Aufenthaltserlaubnis für Italien zu Arbeitszwecken besitzt.

Wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen, müssen Sie bei Ihrem europäischen Arbeitgeber nachfragen, ob dieser dem Single Desk for Immigration einen Vertrag vorgeschlagen hat. Sie erhalten ein Visum für die Einreise nach Italien, nachdem der Vorschlag Ihres Arbeitgebers genehmigt wurde und der Single Desk for Immigration eine Entscheidung an die italienische Botschaft/das italienische Konsulat in Großbritannien gesendet hat. 

Nach Ihrer Ankunft im Land müssen Sie innerhalb einer Frist von 8 Tagen beim Zentralen Einwanderungsbüro der Provinz, in der Sie sich aufhalten möchten, einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Ihre Arbeitserlaubnis entspricht der Gültigkeit der Blauen Karte EU und wird wie folgt ausgestellt:

  • Dauer des Arbeitsvertrages zzgl. drei zusätzlicher Monate
  • Die Blaue Karte EU wird für die Dauer von 2 Jahren ausgestellt, wenn Ihnen ein unbefristeter Arbeitsvertrag gewährt wird.

*Hinweis: Die Dauer Ihrer Blauen Karte Italien EU hängt von Ihrem gültigen Visum oder Ihrer Arbeitserlaubnis ab.

Verfahren zur Blauen Karte EU für Lettland

Eine Blaue Karte EU können Sie beantragen, wenn Sie hochqualifiziert sind, eine dreijährige Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen und einen Studienabschluss besitzen sowie über einen Arbeitsvertrag mit einem Gehalt verfügen, das dem 3-Fachen des Landesdurchschnitts entspricht.

Um einen Antrag auf eine Blaue Karte EU für Lettland zu stellen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

Schritt 1: Überprüfen und bestätigen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie gesponsert werden

Sie müssen bei Ihrem Arbeitgeber in Lettland klären, ob dieser die Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten übernehmen kann.

Schritt 2: Erfüllen Sie die jährliche Gehaltsanforderung.

Wenn Sie eine Blaue Karte EU beantragen, müssen Sie eine Gehaltsanforderung erfüllen, die das 1.2- bis 1.5-fache des nationalen Durchschnitts beträgt. 

Schritt 3: Einen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen und einreichen

Sie müssen einen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen und diesen beim Konsulat der Republik Lettland einreichen, nachdem die Einladung Ihres Arbeitgebers genehmigt wurde. Dieser Antrag wird später beim OCMA geprüft.

Schritt 4: Erhalten Sie die Blaue Karte EU

Nachdem Ihr Antrag auf eine Blaue Karte EU beim OCMA geprüft wurde, erhalten Sie eine Genehmigung oder Ablehnung. Wenn Ihr Antrag:

  • Wenn Sie eine Genehmigung erhalten, können Sie eine Blaue Karte EU erhalten und legal in Lettland arbeiten.
  • Im Falle einer Ablehnung oder Zurückweisung müssen Sie prüfen, ob Sie die Möglichkeit haben, sich erneut zu bewerben.

Verfahren der Blauen Karte EU für Litauen

Um in Litauen eine Blaue Karte zu erhalten, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

Schritt 1: Überprüfen Sie, ob der Arbeitgeber in Litauen eine Benachrichtigung gesendet hat

Ihr potenzieller Arbeitgeber in Litauen hat der Arbeitsvermittlungsstelle innerhalb von 21 Tagen eine Stellenanzeige geschickt.

Schritt 2: Ihr Arbeitgeber muss einen Antrag und Unterlagen einreichen

Ihr potenzieller Arbeitgeber in Litauen muss einen Antrag einreichen und die erforderlichen Dokumente beifügen, die den Anforderungen des litauischen Arbeitsmarktes entsprechen.

Schritt 3: Während Sie auf eine Entscheidung warten, stellen Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis

Sie müssen beim litauischen Konsulat oder der litauischen Botschaft in Großbritannien einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, während Sie auf eine Entscheidung des Arbeitgebers in Litauen warten. Es ist möglich, territoriale Migrationsdienste in Litauen zu beantragen.

Verfahren der Blauen Karte EU für Luxemburg

Um in Luxemburg einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis als hochqualifizierter Arbeitnehmer beantragen und erhalten. Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden und beim Arbeits- und Einwanderungsamt einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als hochqualifizierter Arbeitnehmer stellen.

Um im Land als hochqualifizierter Arbeitnehmer zu gelten, müssen Sie die folgenden Zulassungskriterien erfüllen:

  • Legen Sie einen Nachweis vor, dass Sie über eine Hochschulausbildung, beispielsweise ein Diplom, oder eine gleichwertige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen.
  • Arbeitsvertrag, für den Sie über die entsprechenden Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen und ein Einkommen erzielen, das dreimal so hoch ist wie das Einkommen eines ungelernten Arbeiters.

Gehaltsgrenzen für eine Blaue Karte EU in Litauen

Um eine Blaue Karte EU für Litauen zu beantragen, müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Jahresgehalt von 88,452 Euro haben. Wenn Ihr gültiger Beruf auf der Liste der Mangelberufe steht, müssen Sie ein Mindestjahreseinkommen von 70,762 Euro haben.

Blaue Karte EU Malta

Um eine Blaue Karte Malta EU zu erhalten, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte unten genannte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitgebers

Zunächst muss der potenzielle Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beim maltesischen Arbeitsamt beantragen. Dieser Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird aus arbeitsmarktpolitischer Sicht geprüft und umfasst Folgendes:

  • Maltas Situation im Hinblick auf Engpässe oder Überschüsse in diesem speziellen Sektor.
  • Geschichte des Arbeitgebers in Malta und Situation im Hinblick auf Personalbeschaffung und Entlassungsmuster.
  • Alle geschäftlichen Investitionen
  • Bestehende vertragliche Verpflichtungen

Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitnehmers

Um für eine Blaue Karte EU in Frage zu kommen, muss der Arbeitnehmer über Folgendes verfügen:

  • Zufriedenstellende Fähigkeiten
  • Die Berufserfahrung muss zur angebotenen Stelle passen.
  • Relevante Qualifikationen auf der Ebene ISCED 5a, XNUMX oder mehr
  • Zulassung für eine hochqualifizierte Tätigkeit mit einem Gehalt, das dem 1.5-fachen des maltesischen Jahreseinkommens entspricht, also etwa 33,264 Euro.
  • Holen Sie sich die Genehmigung der Einwanderungs-, Gesundheits- und aller anderen wichtigen branchenspezifischen Behörden ein.

Verfahren zur Blauen Karte EU für die Niederlande

Um eine Blaue Karte EU für die Niederlande zu erhalten, müssen Sie die zwingenden Voraussetzungen erfüllen:

  • 3-jähriges Diplom eines Hochschulstudienganges
  • 5 Jahre relevante Berufserfahrung
  • Wenn Sie ein IT-Experte sind, müssen Sie vor der Bewerbung über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen.
  • Sie verfügen über einen Arbeitsvertrag mit einer Gültigkeit von 6 Monaten und einem Einkommen von 42,236 EUR
  • Wenn Sie Arzt oder Anwalt sind, legen Sie den Nachweis vor, dass Sie diesen Beruf im Land ausüben dürfen
  • Nachweis, dass das Unternehmen Ihres Arbeitgebers in den Niederlanden eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt
  • Nachweis, dass Ihr Arbeitgeber in den letzten 5 Jahren nicht wegen Verstößen gegen bestimmte Gesetze mit einer Geldbuße belegt wurde.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, muss Ihr Arbeitgeber in den Niederlanden in Ihrem Namen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Nachdem die IND eine Benachrichtigung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgestellt hat, können Sie in die Niederlande ziehen und dort arbeiten.

Verfahren der Blauen Karte EU für Polen

Um als hochqualifizierter Arbeitnehmer im Land arbeiten und eine hochqualifizierte Beschäftigung ausüben zu können, müssen Sie eine Blaue Karte EU beantragen, die als Arbeitserlaubnis und als einmalige Aufenthaltserlaubnis dient. Um diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie:

  • Unterzeichnen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Jahreseinkommen von 9519,23 PLN für die Dauer von 1 Jahr
  • Über einen Hochschulabschluss wie einen Abschluss oder ein Diplom verfügen
  • Über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen

Verfahren zur Beantragung einer Blauen Karte EU

Das Verfahren zur Beantragung einer Blauen Karte EU besteht aus zwei Abschnitten:

  • Abschnitt 1: Arbeitgeber - Genehmigung zur Einstellung einholen
  • Abschnitt 2: Arbeitnehmer - Blaue Karte EU beantragen

Abschnitt 1: Arbeitgeber - Einholung der Einstellungsgenehmigung

Ihr potenzieller Arbeitgeber in Polen muss beim polnischen Provinzgouverneur eine Arbeitserlaubnis beantragen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine geeigneten einheimischen Arbeitskräfte gibt, um die offene Stelle zu besetzen, und außerdem die Berechtigungsvoraussetzungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Der Arbeitgeber kann Arbeitskräfte aus dem Ausland anwerben, wenn er die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllt.

Abschnitt 2: Arbeitnehmer – Beantragung einer Blauen Karte EU

Nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis können Sie eine Blaue Karte EU beantragen. Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss beim polnischen Konsulat oder der polnischen Botschaft in Großbritannien eingereicht werden.

Verfahren der Blauen Karte EU für Portugal

Sie müssen ein gültiges Visum beantragen und es in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln, um in einer hochqualifizierten beruflichen Funktion arbeiten zu können. Das Visum muss für 2 Einreisen und einen Zeitraum von 4 Monaten gültig sein. Während dieses Zeitraums müssen Sie eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländer- und Grenzschutz (SEF) beantragen.

Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Angemessene Sendung
  • Ein Arbeitsvertrag oder ein schriftlicher Vorschlag
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Ein gültiges Reisedokument
  • Sie haben ein Gehalt, das 1.5-mal so hoch ist wie das durchschnittliche Jahresgehalt in Portugal, das bei 760,00 EUR liegt.

Verfahren der Blauen Karte EU für Rumänien

Wenn Sie daran interessiert sind, als hochqualifizierter Arbeitnehmer in Rumänien zu leben und zu arbeiten, muss Ihr EU-Arbeitgeber zunächst eine Genehmigung für Sie einholen. Sie müssen außerdem über ein Hochschul- oder Universitätsdiplom eines Studiengangs verfügen, der länger als 3 Jahre gedauert hat. Alternativ können Sie Ihre Kompetenz auch durch den Nachweis von Berufserfahrung nachweisen.

Um in Rumänien arbeiten zu können, müssen Sie beim rumänischen Konsulat ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen. Sie sollten die erforderlichen Dokumente beifügen, die Ihren Visumsantrag unterstützen.

Wenn Sie nach Ihrer Ankunft in Rumänien als hochqualifizierter Arbeitnehmer im Land arbeiten und länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen Sie Ihren Aufenthalt verlängern, indem Sie eine Blaue Karte EU beantragen. Diese Blaue Karte EU dient als Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und ist für die in Ihrem Arbeitsvertrag angegebene Dauer plus drei weitere Monate gültig. Die maximale Gültigkeit einer Blauen Karte EU beträgt etwa 2 bis 3 Jahre.

Die Schritte zur Beantragung einer Blauen Karte EU für Rumänien sind wie folgt:

Schritt 1: Überprüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber bei der Generalinspektion für Einwanderung eine Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer beantragt hat, es sei denn, Sie sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen.

Schritt 2: Reichen Sie beim GII folgende Unterlagen ein

  • Arbeitsvertrag mit einem Jahreseinkommen von 2-mal dem rumänischen Durchschnittslohn, also etwa 13578 RON
  • Ein ärztliches Attest, das Ihre Arbeitsfähigkeit belegt
  • Ein Reisedokument

Verfahren zur Blauen Karte EU für die Slowakei

Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie ein hochqualifizierter Arbeitnehmer sein. Die Blaue Karte EU ist 3 Jahre gültig und berechtigt Sie zur Einreise in die Slowakei und zur Arbeit. Während dieser Gültigkeitsdauer können Sie das Land beliebig oft verlassen und wieder betreten.

Um als hochqualifizierte Arbeitskraft zu gelten, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein Fachhochschuldiplom (Bachelor, Master oder PhD)
  • Ein Arbeitsvertrag für 1 Jahr mit einem Gehalt, das dem 1.5-fachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens in der Slowakei entspricht

Aufnahmeverfahren

Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, muss Ihr Arbeitgeber in der Slowakei innerhalb von 30 Tagen eine freie Stelle beim Zentralamt für Arbeit, Soziales und Familie melden.

Sie können Ihre Bewerbung entweder bei:

  • Slowakisches Konsulat in Großbritannien
  • Zuständige Ausländerpolizeibehörde Slowakei

*Hinweis: Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise eine Blaue Karte EU beantragen, wenn Sie bereits eine Blaue Karte EU eines anderen EU-Landes besitzen.

Verfahren der Blauen Karte EU für Slowenien

Sie müssen ein hochqualifizierter Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag sein, der die Voraussetzungen für eine hochqualifizierte Tätigkeit erfüllt, um für eine Blaue Karte EU in Betracht zu kommen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Blaue Karte EU vor der Einreise in das Land erhalten.

Für die Erteilung einer Blauen Karte EU müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Arbeitsvertrag für die Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit mit einem Gehalt in Höhe des 1.5-fachen des durchschnittlichen Jahresgehalts in Slowenien.

Bei der Bewerbung für Slowenien müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:

Schritt 1: Der Arbeitgeber muss auf dem lokalen Markt veröffentlichen.

Arbeitgeber in Slowenien müssen Stellenangebote veröffentlichen. Erst wenn es keinen lokalen Bewerber gibt, der die erforderlichen Qualifikationen erfüllt, kann der Arbeitgeber Sie einstellen.

Schritt 2: Blaue Karte EU beantragen

Wenn Sie ein Zulassungsangebot vom slowenischen Arbeitsvermittlungsdienst erhalten, können Sie beim slowenischen Konsulat in Großbritannien eine Blaue Karte EU beantragen. Sie können auch als Inlandsbewerber innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise nach Slowenien eine Blaue Karte EU bei der Verwaltungseinheit beantragen.

Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber in Slowenien bitten, den Antrag bei einer vor Ort in Slowenien ansässigen Verwaltungseinheit zu stellen.

Verfahren der Blauen Karte EU für Spanien

Wenn Sie Tätigkeiten ausüben möchten, für die ein hoher Bildungsabschluss erforderlich ist, haben Sie Anspruch auf eine Blaue Karte EU. Um für eine Blaue Karte EU in Betracht zu kommen, müssen Sie die folgenden Berechtigungskriterien erfüllen:

  • Besitzen Sie ein College- oder Universitätsdiplom für ein Programm, das länger als 3 Jahre dauert.
  • Verfügen Sie über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.

Wenn Ihr Arbeitgeber für eine bestimmte Stelle eine ausländische Fachkraft ohne Wohnsitz einstellen möchte, muss er zunächst einen offiziellen Antrag bei den zuständigen Behörden der Provinz stellen.

Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung durch Ihren Arbeitgeber bei einer diplomatischen Vertretung oder Botschaft im Vereinigten Königreich ein Einreisevisum für die Reise nach Spanien beantragen.

Verfahren zur Blauen Karte EU für Schweden

Um eine Blaue Karte EU für Schweden zu beantragen, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen Nicht-EU-Bürger sein und ein Stellenangebot für eine hochqualifizierte Funktion haben.
  • Sie müssen entweder über Folgendes verfügen:
    • Eine Hochschulausbildung im Umfang von 180 Credits
    • Fünf Jahre Berufserfahrung mit einem Einkommen, das 1.5-mal höher ist als das Durchschnittsgehalt in Schweden, das 57,450 SEK pro Monat beträgt.

Für die Beantragung einer Blauen Karte EU müssen Sie die folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen:

Antragsteller

  • Sie besitzen einen Reisepass mit ausreichender Gültigkeit. Wenn Ihr Reisepass abläuft, müssen Sie ihn verlängern.
  • Sie verfügen über mindestens 180 Credits an Hochschulbildung oder 5 Jahre Berufserfahrung
  • Ausreichende Krankenversicherung, die für die Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Schweden gültig ist
  • Arbeitsvertrag für eine hochkompetente Funktion für die Dauer von 1 Jahr

Arbeitgeber

  • Die Stelle muss im Land, in der Europäischen Union, im EWR und in der Schweiz für einen Zeitraum von 10 Tagen ausgeschrieben sein
  • Bereitstellung von Informationen über die Stelle und Möglichkeit für die Gewerkschaft, sich zu den Beschäftigungsbedingungen in Schweden zu äußern
  • Bieten Sie Arbeitsbedingungen an, die den schwedischen Tarifverträgen ähneln oder in dem jeweiligen Beruf/der jeweiligen Branche traditionell angeboten werden.
  • Sie wurden akzeptiert, indem Ihnen ein Einkommen angeboten wurde, das den schwedischen Tarifverträgen entspricht oder dem für den Beruf/die Tätigkeit oder Branche üblichen Gehalt entspricht.

Wie reiche ich einen Antrag auf eine Blaue Karte EU für Schweden ein?

Sie sind berechtigt, Ihren Antrag auf eine Blaue Karte Schweden-EU als Onshore- oder Offshore-Bewerber zu stellen und einzureichen.

Als Onshore-Bewerber

Sie sind berechtigt, als Onshore-Bewerber eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Sind Sie Student an einer schwedischen Hochschule oder Universität und möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis für Studenten in eine Arbeitserlaubnis umwandeln?
  • Besuchen Sie als Bewerber einen schwedischen Arbeitgeber und stellen Sie fest, dass in Ihrem Bereich/Ihrer Berufskategorie ein großer Bedarf an Arbeitskräften besteht?

Als Offshore-Bewerber

Sie können in Ihrem Heimatland (Großbritannien) bei einer der folgenden Stellen eine Genehmigung beantragen:

  • Genehmigungseinheit der Migrationsbehörde - Abschnitt „Blaue Karte“
  • Schwedisches Konsulatsamt

Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zunächst ein Stellenangebot erstellt.

Anforderungen an die Blaue Karte EU

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind im Folgenden aufgeführt:

  • Antragsformular Blaue Karte EU:  Sie oder Ihr gültiger Arbeitgeber müssen das Antragsformular mit authentischen Informationen ausfüllen. Es ist wichtig, das Formular auszudrucken und die Fotokopien zu unterschreiben.
  • Aktueller und gültiger Reisepass: Ein gültiger Reisepass, der noch mindestens 15 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig ist. Der Reisepass muss in gutem Zustand sein und mindestens zwei leere Seiten für das Visum haben.
  • Bisherige Reisepässe: Reichen Sie einen Ihrer älteren Reisepässe ein.
  • Passfotos: Senden Sie zwei identische Fotos, die in den letzten drei Monaten aufgenommen wurden.
  • Schulische Qualifikation: 3-jähriges Studium an einer Universität oder Hochschule, an dem Sie einen Abschluss oder ein Diplom erworben haben.
  • Arbeitsvertrag: Ein Arbeitsvertrag mit einem gültigen EU-Arbeitgeber in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten. Sie und Ihr Arbeitgeber müssen diesen Vertrag unterzeichnen. Der Vertrag muss eine Gültigkeit von einem Jahr haben und dem national vorgeschriebenen Lohn entsprechen.
  • Nachweis der Fachkunde: Als Nachweis für die beruflichen Kenntnisse ist ein Hochschulabschluss erforderlich. Sie müssen eine 5-jährige ununterbrochene Berufserfahrung in Ihrem entsprechenden Bereich nachweisen. Wenn Sie als reglementierter Berufstätiger aufgeführt sind, legen Sie Ihr erworbenes Zertifikat vor.
  • Aktualisierter Lebenslauf
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Nachweis über Ihr Einkommen: Das Einkommen muss das 1.2- bis 1.5-fache des nationalen Durchschnittseinkommens des Landes übersteigen, in dem Sie sich aufhalten möchten.
  • Erklärung Ihres Arbeitgebers: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber ein schriftliches Dokument geben, in dem die Gründe für die Anstellung und die damit verbundenen Vorteile aufgeführt sind. Ein Sponsor muss in die Erklärung schreiben, dass der Arbeitnehmer alle für den Arbeitgeber wichtigen Anforderungen und Bedingungen erfüllt.
  • Sicherheitsnachweis einreichen: Legen Sie den Nachweis vor, dass Sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit des Landes darstellen, in dem Sie sich aufhalten möchten.

*Hinweis: Die Beschaffung der erforderlichen Dokumente dauert etwa 4 bis 6 Monate. In einigen Staaten der Europäischen Union gelten möglicherweise geringere Anforderungen, wodurch Ihr Verfahren beschleunigt werden kann.

Wie beantrage ich eine Blaue Karte EU?

Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:

Schritt 1: Sichern Sie sich ein Stellenangebot

Sie benötigen ein Arbeitsangebot von einem anerkannten Unternehmen in der Europäischen Union. Als Nachweis sind ein Arbeitsvertrag oder ein aktueller Lebenslauf erforderlich.

Schritt 2: Nehmen Sie an einem Arbeitsmarkttest teil

Arbeitgeber in der EU müssen sich einem Arbeitsmarkttest unterziehen, bevor sie ein formelles Stellenangebot unterbreiten können. Dieser Test überprüft, ob sie für die Stelle im Land geeignet sind.

Schritt 3: Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen

Zur Unterstützung Ihres Antrags auf eine Blaue Karte EU müssen Sie die folgenden wichtigen Dokumente einreichen:

  • Gültiger und aktueller Reisepass
  • Biometrie, die Fotos und Fingerabdrücke umfasst
  • Aktualisierter Lebenslauf
  • Beglaubigte Fotokopien Ihrer Bildungsabschlüsse und Arbeitserlaubnisse
  • Unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis des Wohnsitzes im gewählten europäischen Land
  • Ausgefülltes Antragsformular für die Blaue Karte EU

Darüber hinaus müssen Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im EU-Land einige wichtige Dokumente vorbereiten. 

Schritt 4: Beantragen Sie ein Einreisevisum

Abhängig von Ihrem bevorzugten Land in der Europäischen Union müssen Sie das Land mit einem vorübergehenden Visum betreten, bevor Sie eine Blaue Karte EU beantragen können. Für die Antragstellung ist es zwingend erforderlich, einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat im Land zu vereinbaren.

Wenn Sie beispielsweise eine Blaue Karte EU für Frankreich erhalten möchten, müssen Sie ein Passport Talent Visa und ein Langzeitvisum beantragen und auf dem Antragsformular angeben, dass Sie eine Blaue Karte EU für Frankreich beantragen möchten.

Sobald Sie von der Botschaft die Genehmigung zum Aufenthalt im Land erhalten, sind Sie zur Einreise in die Europäische Union berechtigt. Sie müssen umgehend die Bedingungen für eine Arbeitsaufnahme prüfen.

Schritt 5: Holen Sie sich Ihren Antrag auf eine Blaue Karte EU

Sie müssen bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen. Es ist möglich,

  • Laden Sie den Antrag auf die Blaue Karte EU vom Länderportal des ausgewählten Landes herunter.
  • Besorgen Sie sich die Antragsformulare für die Blaue Karte EU bei der Botschaft oder den Regionalbüros in Ihrem Heimatland.

Sie müssen daran denken, dass Ihr EU-Arbeitgeber bei der Antragstellung eine Antragsgebühr entrichten muss. Die Gebühr variiert je nach gewähltem Land, Dauer und Art der geplanten Tätigkeit.

Dokumentanforderungen für Antragsteller

Als Hauptantragsteller sind folgende Unterlagen von Ihnen einzureichen:

  • Reisedokumente wie gültiger Reisepass
  • Passfoto
  • Gegebenenfalls müssen Sie die folgenden Angaben wie gefordert machen:
    • Heiratsurkunde
    • Scheidungsurkunde
    • Eingetragene Partnerschaftsurkunde
    • Auflösung der Partnerschaftsurkunde
    • Unterlagen zur Adoption
    • Familienstandurkunde
    • Todesurkunde
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über den Abschluss eines 3-jährigen Studiums an einer Universität oder einer tertiären Bildungseinrichtung durch Vorlage folgender Unterlagen:
    • Abschlusszeugnis
    • Nachweis über den Universitäts-/Hochschulstatus
  • Erklärung des Arbeitgebers
  • Wenn Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen gehört, müssen Sie nachweisen, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen des Landes erfüllen.

Dokumentanforderungen für Arbeitgeber

Die Anforderungen an Arbeitgeber sind von Land zu Land unterschiedlich. Die meisten Arbeitgeber müssen jedoch die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Wie im Stellenangebot erwähnt, müssen Sie die spezifischen Bedingungen der Befristung einhalten.
  • Muss eine Beschäftigungserklärung ausfüllen und einreichen

Der Arbeitgeber muss den Antrag auf eine Blaue Karte EU entweder bei den entsprechenden Behörden des Mitgliedstaats (sofern der Antragsteller über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt) oder beim Konsulat im Heimatland des Antragstellers einreichen.

Antragskosten und Bearbeitungszeit

Die Antragskosten und die Bearbeitungszeit für eine Blaue Karte EU sind unten aufgeführt.

Antragskosten für eine Blaue Karte EU

Die Kosten für die Beantragung einer Blauen Karte EU betragen ca. 140 Euro.

Bearbeitungszeit für eine Blaue Karte EU

Die Bearbeitungszeit für eine Blaue Karte EU beträgt ca. 3 Monate bzw. 90 Tage.

Gültigkeit und Verlängerung der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU ist für einen Zeitraum von 1 bis 4 Jahren gültig. Sie können Ihre Blaue Karte EU verlängern, wenn Ihr Arbeitsvertrag verlängert wurde. Wenn Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise länger als 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre dauert, wird Ihnen für diesen Zeitraum, also etwa 30 Monate, eine Blaue Karte EU ausgestellt.

Nach Ablauf Ihrer Blauen Karte EU haben Sie drei zusätzliche Monate Zeit, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern oder eine andere Beschäftigung zu finden.

Verlängerung der Blauen Karte EU

Um die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU zu beantragen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie müssen Ihre bisherige Blaue Karte EU vorlegen und eine Gebühr von ca. 100 € entrichten, wenn Sie bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU stellen. Die Bearbeitung Ihres Antrags auf eine Blaue Karte EU kann ca. 90 Tage dauern. Während dieser Zeit sind Sie berechtigt, legal im Land zu arbeiten und zu wohnen.

Gründe für den Entzug oder die Nichtverlängerung Ihrer Blauen Karte EU

Zu den Gründen, aus denen Ihre Blaue Karte EU nicht verlängert oder entzogen werden kann, zählen unter anderem:

  • Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU
  • Die Einwanderungsbehörde hat festgestellt, dass Sie Ihren Antrag auf eine Blaue Karte EU mit falschen Angaben oder falschen Dokumenten eingereicht haben
  • Sie werden als Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, Politik und Sicherheit wahrgenommen
  • Sie verfügen nicht über ausreichende finanzielle Mittel für den Unterhalt Ihrer selbst und Ihrer Familienangehörigen und sind auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe angewiesen.

Sollte einer der oben genannten Fälle eintreten, erhalten Sie von der zuständigen Behörde des Landes eine Benachrichtigung über den Entzug bzw. die Möglichkeit einer Nichtverlängerung.

Arbeitsplatzwechsel mit Blauer Karte EU

Ein sofortiger Arbeitsplatzwechsel mit einer Blauen Karte EU ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet, für einen Zeitraum von 2 Jahren in dem Arbeitsplatz zu bleiben, für den Sie eine Blaue Karte EU beantragt haben. Nach den ersten 2 Jahren ist jedoch ein Arbeitgeberwechsel möglich.

Wenn Sie vor Ablauf der Zweijahresfrist den Arbeitsplatz wechseln möchten, müssen Sie die Genehmigung der nationalen Behörden einholen.

Ablauf eines Beschäftigungswechsels mit Blauer Karte EU: Deutschland

Mit einer Blauen Karte EU können Sie in weniger als einem Jahr den Arbeitsplatz wechseln, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Genehmigung der örtlichen Behörden eingeholt
  • Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers erforderlich
  • Die neue Arbeitsstelle muss einem ähnlichen Beruf wie auf Ihrer Blauen Karte EU zugeordnet sein.
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU
  • Reichen Sie einen ausgefüllten Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde ein

Insgesamt müssen Sie den Behörden nachweisen, dass Sie eine geeignete Arbeitsstelle ausüben, die Ihrer bisherigen Ausbildung und Ihrem Beruf entspricht, und dass Sie ein angemessenes Einkommen beziehen, um berücksichtigt zu werden.

Welche Unterlagen werden für einen Stellenwechsel benötigt?

Für einen Arbeitsplatzwechsel im Land sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ein ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Stellenbeschreibung“, das auf der Website der Botschaft aufgeführt ist
  • Fotokopie des Arbeitsvertrages
  • Wenn Sie sich schriftlich bewerben, müssen Sie Fotokopien Ihres Reisepasses beifügen
  • Registrierungs-Zertifikat
  • Mietvertrag oder Belegungsbestätigung des Vermieters

* Hinweis: Für den Arbeitgeberwechsel im Land fallen keine Kosten an

Rechte durch die Blaue Karte EU

Als Inhaber einer Blauen Karte EU haben Sie Anspruch auf bestimmte garantierte Rechte, die den Bürgern des Aufenthaltslandes gleichgestellt sind. Dazu gehören die folgenden:

  • Bessere Arbeitsbedingungen
  • Zugang zu beruflichen Bildungseinrichtungen und Qualifikationen
  • Soziale Absicherung erhalten
  • Nutzen Sie Waren und öffentliche Dienstleistungen wie Transport, Museen und Restaurants

Eine Blaue Karte EU verhilft Ihnen zudem zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis im Gastland.

Family Members

In der folgenden Tabelle sind die Anspruchsvoraussetzungen für Familienangehörige und deren Zugang zu einer Beschäftigung in einem europäischen Land aufgeführt.

Land Familienangehörige, die Zugang zu einer Erwerbstätigkeit haben Anspruchsberechtigte Familienmitglieder
Österreich Freier Zugang für Familienangehörige ohne Erfüllung der Sprachanforderungen Ehepartner, Lebenspartner und unverheiratete Angehörige, darunter Adoptiv- und Stiefkinder.
Belgien Der potentielle Arbeitgeber des Familienmitglieds muss eine Arbeitserlaubnis „B“ beantragen und die entsprechende Arbeitserlaubnis bei einer zuständigen regionalen Behörde einholen. Ehegatte und unterhaltsberechtigte leibliche oder adoptierte Kinder, Lebenspartner und volljährige unverheiratete Kinder, die als behindert anerkannt sind
Bulgarien Erhalten Sie sofort Zugriff Rechtlicher Ehepartner; unverheiratete leibliche oder adoptierte Kinder unter 18 Jahren, alleinstehende Kinder über 18 Jahren, die als abhängige Personen eingestuft werden, da sie aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme oder psychischer Erkrankungen Pflege benötigen.
Kroatien Erhalten Sie sofort Zugriff Gesetzlicher Ehegatte/Lebenspartner, unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder (adoptiert)
Tschechien Sie müssen keine Arbeitserlaubnis beantragen Rechtlicher Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren, einschließlich adoptierter oder sorgeberechtigter und unterhaltsberechtigter erwachsener Kinder.
Zypern Derzeit werden keine Blauen Karten EU ausgestellt. Rechtmäßiger Ehepartner über 21 Jahre, sofern die Ehe 1 Jahr vor der Antragstellung geschlossen wurde; minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder (unverheiratet) des Zusammenführenden und des Ehepartners.
Dänemark Das Land stellt keine Blaue Karte EU aus, da es sich von der Richtlinie zur Blauen Karte EU abgemeldet hat. -
Estland Greifen Sie sofort auf den Jobpool zu. Gesetzlicher Ehepartner, minderjährige Kinder und erwachsene Kinder, die als abhängig eingestuft werden.
Finnland Haben Sie freien Zugang zum Beschäftigungspool. Gesetzlicher Ehegatte oder Lebenspartner nur bei mindestens 2-jährigem gemeinsamen Lebenspartnerschaft oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge, eingetragener Partnerschaft und gleichgeschlechtlichem Partner oder Kindern (unverheiratet) unter 18 Jahren.
Frankreich Familienangehörige erhalten automatisch ein Recht auf Arbeit. Mindestens 18-jähriger gesetzlicher Ehepartner (ausgenommen Lebenspartner) und eheliche minderjährige Kinder, die entweder leibliche oder adoptierte Kinder sein können.
Deutschland Dem rechtmäßigen Ehegatten wird automatisch eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die ihn zur Ausübung jeder Art von Beschäftigung berechtigt. Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kommen auch der Ehepartner in Betracht, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, sowie Kinder unter 16 Jahren, in besonderen Härtefällen oder bei guten Integrationsaussichten auch Menschen zwischen 16 und 18 Jahren.
Griechenland Um bestätigt zu werden -
Ungarn Familienmitglieder können sofort und einfach darauf zugreifen. Rechtlicher Ehegatte, Kinder unter 18 Jahren (einschließlich Pflege- oder Adoptivkinder) in elterlicher Obhut und Kinder von Angehörigen.
Irland Irland bietet keine Blaue Karte EU an, da es sich von der Richtlinie abgemeldet hat. -
Italien Sie haben die Berechtigung, ohne Bedingungen zu arbeiten und auch selbstständig tätig zu sein. Gesetzliche Ehepartner, gleichgeschlechtlich und verschieden, Angehörige unter 18 Jahren. Dazu gehören sorgeberechtigte, unterhaltsberechtigte Kinder/Eltern und Verwandte dritten Grades, die nach italienischem Recht nicht arbeiten dürfen.
Lettland Der Ehegatte des Inhabers einer Blauen Karte EU kann bei jedem Arbeitgeber in der EU arbeiten. Der Ehegatte benötigt keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Rechtlicher Ehepartner und Kinder, die entweder adoptiert sind/das Sorgerecht haben und unter 18 Jahre alt sind.
Litauen Familienmitglieder können sofort Zugriff erhalten. Ehepartner und minderjährige Kinder (einschließlich Sorgeberechtigter und Adoptivkinder).
Luxemburg Wenn Sie bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, wie z. B. die berufliche Rolle und den Beitrag zur luxemburgischen Wirtschaft, können Sie auf den Arbeitsmarkt zugreifen. Gesetzlicher Ehepartner und Lebenspartner über 18 Jahre in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Alleinstehende Kinder unter 18 Jahren. Oder direkte Vorfahren oder alleinstehende Kinder über 18 Jahren dürfen aus sozioökonomischen Gründen ins Land kommen.
Malta Für den Zugang zum maltesischen Arbeitsmarkt gibt es keine besondere Frist. Rechtlicher Ehepartner und minderjährige Kinder, darunter Adoptiv-, Sorgerechts- und leibliche Kinder.
Niederlande Sie dürfen jede Art von Arbeit aufnehmen und benötigen von Ihrem Arbeitgeber keine obligatorische Arbeitserlaubnis. Ehepartner, unverheirateter Partner (auch gleichgeschlechtlichen Geschlechts), der sich seit längerem in einer festen Beziehung befindet, und minderjährige Kinder.
Polen Familienmitglieder erhalten sofortigen Zugang zur Arbeit auf dem polnischen Arbeitsmarkt. Sie müssen keine Arbeitserlaubnis beantragen. Der rechtmäßige Ehepartner, wenn die Ehe nach polnischem Recht anerkannt wird, minderjährige Kinder, einschließlich adoptierter Kinder, die in die Kategorie der Abhängigen fallen, und der Inhaber der Blauen Karte EU ist der Elternteil, der die elterliche Kontrolle hat.
Portugal Familienmitglieder erhalten unmittelbaren Zugang zu Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Rechtlicher Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren (einschließlich Adoptiv- oder Pflegekinder).
Rumänien Familienangehörige können auf dem Arbeitsmarkt tätig werden und haben unmittelbaren Zugriff. Rechtlicher Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren, einschließlich sorgeberechtigter oder adoptierter Kinder und erwachsener Kinder mit einer Behinderung.
Slowakei Familienangehörige können auf dem Arbeitsmarkt tätig werden und haben unmittelbaren Zugriff. Rechtlicher Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, einschließlich sorgeberechtigter oder adoptierter Kinder.
Slowenien Familienangehörige können auf dem Arbeitsmarkt tätig werden und haben unmittelbaren Zugriff. Rechtlicher Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren (einschließlich sorgeberechtigter und adoptierter Kinder).
Spanien Familienangehörige können eine Arbeitsbewilligung (untergeordneter Arbeitsvertrag) beantragen, ohne einer Arbeitsmarktprüfung unterzogen zu werden. Rechtlicher Ehepartner, leibliche Kinder und Adoptivkinder unter 18 Jahren.
Schweden Familienangehörige haben das Recht, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren (unverheiratet) sowie Pflegekinder und pflege- oder hilfsbedürftige Angehörige.
der Schweiz Um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren und minderjährige und erwachsene Kinder mit Behinderungen.
Großbritannien Familienangehörige können ein Angehörigenvisum für Fachkräfte beantragen; das Visum beinhaltet die Arbeitserlaubnis. Gesetzlicher Ehepartner und alle unterhaltsberechtigten Kinder, die unter 18 Jahre alt sind.

Gehaltsanforderungen

Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU liegen beim 1.2- bis 1.5-fachen des nationalen Jahresdurchschnittsgehalts.

Land Gehalt
Österreich € 45,595 X 1.5
Belgien 55 181 EUR bis 60 998 EUR
Bulgarien 2609 BGN x 1.5
Kroatien EUR 24 845,64 X 1.5
Tschechien 409 CZK x 500
Zypern Stellt keine Blaue Karte EU aus
Dänemark Stellt keine Blaue Karte EU aus
Estland 30 336 EUR X 1.5
Finnland 62 508 EUR X 1.5
Frankreich 53,836.50 EUR x 1.5
Deutschland 58 400 EUR X 1.5
Griechenland 30 675 EUR X 1.5
Ungarn 7 264 800 HUF X 1.5
Irland Stellt keine Blaue Karte EU aus
Italien 24 789.93 EUR X 1.5
Lettland 24 720 EUR X 1.5
Litauen Rund 13,500 EUR x 1.5
Luxemburg 84.780 EUR x 1.5
Malta 409 CZK x 500
Niederlande 42,236 EUR
Polen PLN 114228
Portugal 760,00 EUR x 1.5
Rumänien 13578 RON X 2
Slowakei Rund 17,160 EUR x 1.5
Slowenien 27,992 € x 1.5
Spanien 33908 € X 1.5
Schweden 55,650 SEK x 1.5

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