Schengen-Besuchsvisum

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Warum ein Schengen-Visum beantragen?

  • Reisen Sie mit einem Visum in 29 Länder
  • 7 Millionen Schengen-Visaanträge im Jahr 2024
  • 7 Millionen Visa im Jahr 2024 ausgestellt
  • Bleiben Sie bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 15 Tage oder weniger in einigen Ländern

Warum ein Schengen-Visum beantragen?

Was ist ein Schengen-Visum?

Ein Schengen-Visum ist ein Kurzzeitvisum, das Nicht-EU-Bürgern die freie Reise innerhalb des Schengen-Raums, der 29 europäische Länder umfasst, ermöglicht. Es erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen, geschäftlichen oder Familienbesuchen. Mit einem Schengen-Visum können Sie in jedes Mitgliedsland einreisen und die Grenzen ohne interne Kontrollen überschreiten. Es ist eines der bequemsten Visa, um Europa auf einer einzigen Reise zu erkunden. Das Visum muss bei der Botschaft oder dem Konsulat des Hauptreiselandes beantragt werden.

*Möchten Sie ein Schengen-Visum beantragen? Melden Sie sich bei Y-Axis an um Sie durch den Prozess zu führen.

Arten von Schengen-Visa

Das Schengen-Visumsystem unterteilt Visa je nach Reisezweck und -dauer in verschiedene Typen. Nachfolgend sind die offiziellen Visatypen aufgeführt:

Typ A – Flughafentransitvisum

Dieses Visum ermöglicht Reisenden die Durchreise durch den internationalen Transitbereich von Flughäfen in Schengen-Ländern, ohne das Schengen-Gebiet zu betreten. Für Bürger bestimmter Länder ist es beim Umsteigen innerhalb des Schengen-Raums obligatorisch.

Typ B – Transitvisum (Hinweis: Wird heute nur noch selten ausgestellt)

Früher für kurze Land- oder Seereisen durch Schengen-Länder (bis zu 5 Tage) verwendet. Dieser Visumtyp ist weitgehend ausgelaufen und fällt heute typischerweise unter Kurzaufenthaltsvisa des Typs C mit begrenzter Gültigkeit.

Typ C – Kurzaufenthaltsvisum

Der am häufigsten verwendete Visumtyp ermöglicht Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für touristische, geschäftliche, Familienbesuche oder ähnliche kurzfristige Zwecke. Es kann wie folgt ausgestellt werden:

  • Einzeleintritt
  • Doppelte Eingabe
  • Mehrfacheintrag

Typ D – Nationales Langzeitvisum

Wird von den einzelnen Schengen-Staaten für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ausgestellt. Dieses Visum wird in der Regel für Zwecke wie Studium, Beschäftigung oder langfristige Familienzusammenführung erteilt und kann unter bestimmten Bedingungen Reisen innerhalb des Schengen-Raums ermöglichen.

Arten von Schengen-Visa

Liste der Schengen-Visumländer

Der Schengen-Raum umfasst 29 europäische Länder, die ihre Binnengrenzkontrollen abgeschafft haben und so den freien und uneingeschränkten Personenverkehr ermöglichen. Mit einem Schengen-Visum können Sie mit einem einzigen Visum durch alle diese Länder reisen.

Unabhängig davon, ob Sie aus touristischen, geschäftlichen oder familiären Gründen einreisen, ist Ihr Visum in allen unten aufgeführten Mitgliedstaaten gültig:

  1. Österreich
  2. Belgien
  3. Kroatien
  4. Tschechien
  5. Dänemark
  6. Estland
  7. Finnland
  8. Frankreich
  9. Deutschland
  10. Griechenland
  11. Ungarn
  12. Island
  13. Italien
  14. Lettland
  15. Liechtenstein
  16. Litauen
  17. Luxemburg
  18. Malta
  19. Niederlande
  20. Norwegen
  21. Polen
  22. Portugal
  23. Slowakei
  24. Slowenien
  25. Spanien
  26. Schweden
  27. Schweiz
  28. Bulgarien
  29. Rumänien

Hinweis: Das Vereinigte Königreich ist ein europäisches Land, gehört jedoch nicht zum Schengen-Raum. Britische Staatsbürger oder Einwohner, die in Schengen-Länder reisen, müssen ein Schengen-Visum beantragen (es sei denn, sie sind aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von der Visumpflicht befreit).

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Regeln für das Schengen-Visum

Die Schengen-Visabestimmungen unterliegen dem EU-Visakodex und wurden 2025 erweitert, um die Sicherheit zu erhöhen und die Verfahren zu vereinfachen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Volle Schengen-Mitgliedschaft für Bulgarien und Rumänien

Seit dem 1. Januar 2025 sind beide Länder vollständig in den Schengen-Raum integriert – Visuminhaber können nun alle Grenzen problemlos überqueren.

  • Einführung des Ein-/Ausreisesystems (EES) ab Oktober 2025

Das manuelle Abstempeln des Reisepasses wird durch biometrische Daten (Fingerabdrücke + Foto) und die Ein-/Ausreiseverfolgung über EES ersetzt.

  • ETIAS-Einführung für visumfreie Reisende

Von Ende 2025 bis Anfang 2026 benötigen Reisende aus visumfreien Ländern (z. B. Großbritannien, USA, Australien) vor der Reise eine ETIAS-Genehmigung (Gebühr von 7 €, gültig für 3 Jahre).

  • Digitale Visa-Plattform bis 2026 geplant

Die EU führt bis 2026–2027 über eu-LISA eine einheitliche digitale Antragsplattform ein, die bis 2028 vollständig umgesetzt sein soll.

  • Strengere biometrische Gültigkeit und Versicherungsgrenzen

Biometrische Daten sind nun 59 Monate gültig und die Mindestdeckungssumme der Reiseversicherung wird nach oben angepasst.

  • Schnellere Mechanismen zur Aussetzung der Visumpflicht

Neue Vorschriften ermöglichen schnelle und entschiedene Sanktionen im Rahmen der Visapolitik gegenüber Drittstaaten als Reaktion auf Sicherheitsbedrohungen, Migrationsschübe oder den Missbrauch visumfreier Regelungen.

  • Mehrjährige Mehrfachvisa erweitert

Im Rahmen der neuen „Visa-Kaskaden“-Regelung können nun Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von bis zu einem, drei oder fünf Jahren erhalten werden.

Regeln für das Schengen-Visum

Vorteile der Beantragung eines Schengen-Visums

Die Beantragung eines Schengen-Visums bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Reisen Sie mit einem Visum in 29 Länder: Erkunden Sie mehrere europäische Reiseziele, ohne dass Sie ein separates Visum benötigen.
  • Keine Kontrollen an den Binnengrenzen: Bewegen Sie sich frei in den Schengen-Ländern, ohne dass zwischen den Mitgliedstaaten Passkontrollen durchgeführt werden müssen.
  • Aufenthalt bis zu 90 Tage: Genießen Sie Reisen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für touristische, geschäftliche oder Familienbesuche.
  • Optionen für Mehrfacheinträge verfügbar: Beantragen Sie je nach Ihren Reiseanforderungen ein Visum für die einmalige, doppelte oder mehrfache Einreise.
  • Steigert den Visaerfolg für zukünftige Reisen: Eine Historie genehmigter Schengen-Visa kann bei der Beantragung eines Visums für Länder wie die USA, Kanada oder Großbritannien hilfreich sein.
  • Ideal für Reiserouten durch mehrere Länder: Perfekt für Reisende, die Roadtrips, Kreuzfahrten oder Geschäftsreisen durch Europa planen.
  • Von Botschaften weltweit weitgehend akzeptiert: Bewerbungen können von Ihrem Wohnsitzland aus eingereicht werden, sodass der Zugang für Personen mit legalem Wohnsitz auf der ganzen Welt möglich ist.

Zulassungskriterien für ein Schengen-Visum

Um sich für ein Schengen-Visum zu qualifizieren, müssen Sie:

  • Staatsangehöriger eines Landes sein, für dessen Einreise in den Schengen-Raum ein Visum erforderlich ist
  • Besitzen Sie einen gültigen Reisepass (muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein)
  • Legen Sie einen Nachweis über den Zweck Ihres Besuchs vor (z. B. Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch).
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes
  • Sie verfügen über eine gültige Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30,000 €
  • Zeigen Sie eine starke Bindung an Ihr Wohnsitzland (z. B. Beruf, Familie, Eigentum)
  • Unterkunftsnachweis einreichen (Hotelbuchung, Einladungsschreiben etc.)
  • Sie haben kein Einreiseverbot und keine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS).
  • Keine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Einwanderungsbestimmungen innerhalb des Schengen-Raums darstellen

Anforderungen an ein Schengen-Visum

Die Voraussetzungen für ein Schengen-Visum sind wie folgt:

  • Ausgefülltes Visumantragsformular (Typ C – Kurzaufenthaltsvisum)
  • Gültiger Reisepass (nicht älter als 10 Jahre, gültig bis mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus)
  • Zwei aktuelle Passfotos (entsprechend den Schengen-Fotospezifikationen)
  • Nachweis des Reisezwecks (Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch etc.)
  • Flugreservierung oder Reiseplan
  • Nachweis einer Unterkunft (Hotelbuchung oder Einladungsschreiben des Gastgebers)
  • Reisekrankenversicherung (Mindestdeckungssumme 30,000 €, gültig in allen Schengen-Ländern)
  • Nachweis über finanzielle Mittel (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder Sponsorenbrief)
  • Nachweis über den Personenstand (ggf. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.)
  • Zahlungsbeleg der Visagebühr
  • Biometrische Daten (Fingerabdrücke und ggf. Fotoaufnahme im Visazentrum)

Anforderungen an ein Schengen-Visum

Schritte zur Beantragung eines Schengen-Visums

Um ein Schengen-Visum zu beantragen, können Sie die folgenden Schritte befolgen:

Schritt 1: Bestimmen Sie die Art des Visums und das Hauptziel
Schritt 2: Berechtigung prüfen und erforderliche Dokumente zusammenstellen
Schritt 3: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Botschaft oder dem Visazentrum
Schritt 4: Senden Sie den Antrag und die Biometrie
Schritt 5: Zahlen Sie die Visumgebühr.
Schritt 6: Warten Sie auf die Bearbeitung des Antrags
Schritt 7: Holen Sie Ihren Reisepass mit der Visumsentscheidung ab

Bearbeitungszeit für Schengen-Visa

Die Standardbearbeitungszeit für ein Schengen-Visum beträgt bis zu 15 Kalendertage ab Antragstellung. Abhängig von Ihrem individuellen Fall oder zusätzlichen Dokumentenprüfungen kann die Bearbeitung jedoch bis zu 30 oder 60 Tage dauern.

Schengen-Visagebühren

Die folgende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der Schengen-Visumgebühren:

Typ

Cost

Erwachsenen-

90 €

Kinder von 6 bis 12 Jahren

45 €

Kinder unter 6 Jahren

Frei

Wie kann Ihnen die Y-Achse helfen?

Als führendes Einwanderungsberatungsunternehmen in Großbritannien bietet Y-Axis seinen Kunden seit über 25 Jahren engagierte Unterstützung bei der Einwanderung. Unser Team aus Visa- und Einwanderungsexperten berät Sie umfassend bei allen Fragen rund um die Einwanderung:

  • Analyse Ihres Profils und Vorschlag der für Sie am besten geeigneten Visaoptionen
  • Zusammenstellung der richtigen Dokumente, die für einen erfolgreichen Visumantrag erforderlich sind
  • Beratung zu Ihrer Einwanderung ins Ausland
  • Erhalten Sie Aktualisierungen und Folgemaßnahmen zu Ihrem Visumantragsverfahren
  • Beratung bei der Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Wunschland

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Häufig gestellte Fragen

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