Visum für Angehörige der Schweiz

Pfeil nach unten
Pfeil nach unten
Pfeil nach unten

Ich akzeptiere die AGB

Ich weiß nicht, was ich tun soll
Sie wissen nicht, was Sie tun sollen?

Erhalten Sie kostenlose Beratung

Warum ein Visum für abhängige Personen in der Schweiz beantragen?

  • Übernachten Sie bei Ihrer Familie in der Schweiz
  • Bieten Sie Ihren Kindern erstklassige Bildungsvorteile
  • Zugang zu Gesundheitsleistungen
  • Bringen Sie Ihren Ehepartner, Ihre Kinder, Eltern und Ihren unverheirateten Partner in die Schweiz
  • Ermöglicht Angehörigen, im Land zu arbeiten und zu studieren

Das Land des Schweizer Käses, der Schokolade und der weißen, schneebedeckten Berge bietet seinen Bewohnern die Möglichkeit, ihre Familien in die Schweiz zu holen und bei ihnen zu bleiben. Für die Familienzusammenführung in der Schweizerischen Eidgenossenschaft benötigen Sie ein Visum für Angehörige der Schweiz. Y-Axis hilft Ihnen dabei, die Art des Visums zu ermitteln, das Sie benötigen, und unterstützt Sie bei der Familienzusammenführung in der Schweiz.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Familienzusammenführung in der Schweiz

Um Familienangehörige in die Schweiz zu holen, sind bestimmte Schritte der eidgenössischen und kantonalen Behörden erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Übersicht über den Ablauf:

Schritt 1: Bestätigen Sie die Berechtigung

Stellen Sie sicher, dass Sie über einen gültigen Wohnsitz oder die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen und dass Ihre Angehörigen (Ehepartner/eingetragener Partner und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren) für den Nachzug in Frage kommen.

Schritt 2: Bewerben Sie sich bei Ihrem Kanton

Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen Ihres Kantons und reichen Sie das Nachzugsgesuch direkt beim kantonalen Migrationsamt ein.

Schritt 3: Bereiten Sie unterstützende Dokumente vor

Legen Sie Nachweise über eine geeignete Unterkunft, gegebenenfalls finanzielle Mittel und amtliche Personenstandsurkunden wie Heirats- oder Geburtsurkunden vor.

Schritt 4: Sicheres Einreisevisum (Typ D)

Nach der Genehmigung durch den Kanton stellt die Schweizer Vertretung im Ausland ein nationales Visum (D) aus. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate.

Schritt 5: Erledigen Sie die Formalitäten nach der Ankunft

Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt an, schließen Sie innerhalb von drei Monaten eine Schweizer Krankenversicherung ab und holen Sie die Aufenthaltsbewilligung ab.

Kantonale Kontaktstellen: Antragsteller sollten das offizielle Verzeichnis der Migrationsämter nutzen, um auf Formulare zuzugreifen, Gebühren zu prüfen und direkte Kontaktdaten für ihren Kanton zu erhalten.

Vorteile eines Visums für abhängige Personen in der Schweiz

  • Ermöglicht Ihnen den Aufenthalt bei Ihrer Familie in der Schweiz
  • Beantragen Sie später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • Kostenlose und obligatorische Schulbildung für Kinder unter 16 Jahren
  • Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung
  • Ehepartner und Kinder können ohne Einschränkungen arbeiten und studieren

Zulassungskriterien für ein Visum für abhängige Personen in der Schweiz

Sie oder Ihr Familienmitglied sind berechtigt, ein Visum für abhängige Personen in der Schweiz zu beantragen, wenn:

  • Ihr Sponsor ist ein Schweizer Staatsbürger, ein EU/EFTA-Bürger oder ein Drittstaatsangehöriger, der sich seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in der Schweiz aufhält
  • Sie befinden sich in einer ehelichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Hauptvisuminhaber oder
  • Sie sind ein unterhaltsberechtigtes Kind oder Enkelkind des Schweizer Bürgers und unter 21 Jahre alt bzw
  • Sie sind ein Elternteil des Hauptvisuminhabers oder
  • Sie sind ein Großelternteil des Hauptvisuminhabers (gilt nicht für Drittstaatsangehörige) oder
  • Sie sind ein alter Verwandter des Hauptvisuminhabers oder seines Ehepartners
  • Ihr Sponsor verfügt über einen Nachweis seiner finanziellen Stabilität und ist bereit, Sie finanziell zu unterstützen
  • Sie verfügen über genügend Dokumente, um Ihre Beziehung zu Ihrem Sponsor nachzuweisen

Erforderliche Dokumente für ein Visum für abhängige Personen in der Schweiz

  • Gültige Reisepässe der Antragsteller mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus
  • Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • Aktuelle Fotos im vorgeschlagenen Format 
  • Angaben zur Krankenversicherung, die in jedem Gebiet Deutschlands gelten würden
  • Details zur Reisebuchung
  • Finanzielle Angaben, aus denen hervorgeht, dass Sie als Sponsor Ihre Familie finanziell unterstützen können
  • Ein Einladungsschreiben Ihres Sponsors, in dem Ihre Unterkunftsdaten bestätigt werden
  • Dokumente zum Nachweis Ihrer Beziehung zu Ihrem Sponsor (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, eidesstattliche Erklärungen und Fotos)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft in der Schweiz
  • Dokumente zum Nachweis der Sorgerechte im Falle einer Patenschaft für ein Kind

Mindeststandards für Wohnraum und Einkommen für den Familiennachzug in der Schweiz

Bei der Beantragung eines Visums für Angehörige oder einer Familienzusammenführung in der Schweiz müssen die Antragsteller die Anforderungen hinsichtlich Wohnen und Finanzen erfüllen, um Stabilität und Selbstständigkeit zu gewährleisten.

  • Anforderungen an die Unterkunft: Die Wohnung muss der Haushaltsgrösse angemessen sein und dem schweizerischen Wohnstandard entsprechen. Die kantonalen Behörden beurteilen die Angemessenheit anhand der Anzahl Zimmer und der Belegung, da es keine schweizweite Quadratmeter-Regel gibt.
  • Einkommen und finanzielle Mittel:
    • Für Arbeitnehmer aus der EU/EFTA ist die Familienzusammenführung grundsätzlich nicht an finanzielle Mittel geknüpft, sofern der Zusammenführende erwerbstätig ist.
    • Bei selbstständigen oder nicht erwerbstätigen Antragstellern ist ein Nachweis ausreichender Existenzmittel erforderlich, um zu zeigen, dass die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist.
    • Bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-/EFTA-Staaten führen die kantonalen Behörden ähnliche Finanzprüfungen durch, bevor sie der Familienzusammenführung zustimmen.
  • Bewerbungsfristen: Gesuche müssen in der Regel innerhalb von fünf Jahren nach der Einreise des Zusammenführenden in die Schweiz eingereicht werden. Für Kinder über 12 Jahre verkürzt sich die Frist auf 12 Monate. Die spezifischen Anforderungen sind den kantonalen Richtlinien zu entnehmen.

Sprachvoraussetzung für den Familiennachzug in die Schweiz

Antragsteller, die eine Familienzusammenführung in der Schweiz anstreben, müssen Grundkenntnisse einer Schweizer Landessprache (je nach Wohnkanton Deutsch, Französisch oder Italienisch) nachweisen.

  • Grundvoraussetzung: Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss in der Regel durch ein offiziell anerkanntes Zertifikat, beispielsweise FIDE oder eine andere anerkannte Qualifikation, erbracht werden.
  • Erwartetes Niveau: In den meisten Kantonen ist die mündliche Sprachkompetenz A1 das Mindestniveau. Bewerberinnen und Bewerber können diesen Nachweis entweder bei der Bewerbung vorlegen oder einen Nachweis über die Teilnahme an einem Sprachkurs vorlegen. A1 muss kurz nach der Einreise erreicht werden.
  • Ausnahmen: Kinder unter 18 Jahren sind in der Regel von der Sprachanforderung befreit.
  • Kantonale Abweichungen: Da die Anforderungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können, müssen Antragsteller immer die spezifischen Anweisungen ihres kantonalen Migrationsamtes befolgen.

Schritte zur Beantragung eines Visums für abhängige Personen in der Schweiz

  • Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie die genannten Zulassungskriterien erfüllen
  • Schritt 2: Stellen Sie die erforderlichen Dokumente wie vorgeschlagen zusammen
  • Schritt 3: Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus
  • Schritt 4: Vereinbaren Sie einen Termin bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat
  • Schritt 5: Zahlen Sie die Visumantragsgebühr.
  • Schritt 6: Nehmen Sie am geplanten Termin am Vorstellungsgespräch für den Visumantrag teil, bei dem Sie nach Ihrem Hintergrund und Ihrer Besuchsabsicht gefragt werden
  • Schritt 7: Sobald das Visum genehmigt wurde, können Sie Ihrer Familie in die Schweiz nachziehen

Gebühren und Bearbeitungszeiten für ein Schweizer Visum für Angehörige

Antragsteller sollten sich bei der Beantragung eines Visums für Angehörige (Familienzusammenführung) für die Schweiz sowohl auf Antragsgebühren als auch auf unterschiedliche Bearbeitungszeiten einstellen.

Detaillierte Informationen zu den Gebühren für ein Schweizer Visum für Angehörige finden Sie unten:

Bewerberkategorie

Gebühr (CHF / ca. USD)

Erwachsene

CHF 88 / USD 102

Kinder (6–11 Jahre)

CHF 44 / USD 51

Kinder unter 6

Keine Gebühr

Die Bearbeitungszeit für ein Schweizer Visum für Angehörige ist nachstehend angegeben:

Praktikum

Geschätzte Dauer

Überprüfung der Botschaft/des Konsulats

1-2 Wochen

Entscheidung der kantonalen Behörde

Mehrere Wochen bis einige Monate

Gesamtzeitleiste

8–16 Wochen (im Durchschnitt)

Formalitäten nach der Ankunft

Innerhalb 14 Tage

Gebühren und Bearbeitungszeiten für ein Schweizer Visum für Angehörige

Antragsteller sollten sich bei der Beantragung eines Visums für Angehörige (Familienzusammenführung) für die Schweiz sowohl auf Antragsgebühren als auch auf unterschiedliche Bearbeitungszeiten einstellen.

Detaillierte Informationen zu den Gebühren für ein Schweizer Visum für Angehörige finden Sie unten:

Bewerberkategorie

Gebühr (CHF / ca. USD)

Erwachsene

CHF 88 / USD 102

Kinder (6–11 Jahre)

CHF 44 / USD 51

Kinder unter 6

Keine Gebühr

Die Bearbeitungszeit für ein Schweizer Visum für Angehörige ist nachstehend angegeben:

Praktikum

Geschätzte Dauer

Überprüfung der Botschaft/des Konsulats

1-2 Wochen

Entscheidung der kantonalen Behörde

Mehrere Wochen bis einige Monate

Gesamtzeitleiste

8–16 Wochen (im Durchschnitt)

Formalitäten nach der Ankunft

Innerhalb 14 Tage

Wenn Ihr Visum für Angehörige in der Schweiz abgelehnt wird – Einsprüche und Rechtsmittel

Die Ablehnung eines Antrags auf Familienzusammenführung beendet das Verfahren nicht zwangsläufig. Antragsteller haben das Recht, Berufung einzulegen. Es gelten jedoch strenge Regeln und Fristen:

  • Lesen Sie den Entscheidungsbrief sorgfältig durch: Im Ablehnungsbescheid ist angegeben, bei welcher Behörde der Widerspruch einzulegen ist und welche Frist gilt. In den meisten Fällen muss der Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe eingelegt werden.
  • Beschwerdebehörde: Je nach Ursprung des Entscheids wird die Beschwerde entweder von der zuständigen kantonalen Behörde oder vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St. Gallen geprüft.
  • Was Sie einschließen sollten: Der Einspruch muss die angefochtene Entscheidung, das angestrebte Ergebnis, die Gründe für den Einspruch und alle Belege klar darlegen. Das Versäumen der Frist führt in der Regel dazu, dass die Ablehnung endgültig wird.

Wie kann Y-Achse Ihnen helfen?

Die Beantragung eines für die Schweiz abhängigen Visums kann ein entmutigendes Verfahren sein. Y-Axis ist hier, um Ihnen einen reibungslosen und erfolgreichen Visumantragsprozess zu gewährleisten. Unsere Visa- und Einwanderungsexperten unterstützen Sie bei jedem Schritt Ihres Visumantrags und helfen Ihnen, so schnell wie möglich zu Ihrer Familie in die Schweiz zurückzukehren.

Y-Axis kann Ihnen bei Folgendem helfen:

  • Wählen Sie den richtigen Visumtyp entsprechend Ihren Bedürfnissen und Vorlieben
  • Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente
  • Füllen Sie die Visumantragsformulare aus
  • Erhalten Sie Updates und Follow-ups

 

Unsere Akkreditierungen

Mitglied der Migration Institution of Australia OISC Registrierungsnummer für Migrationsagenten Verhaltenskodex für Berufe

Melden Sie sich für eine kostenlose Expertenberatung an

Pfeil nach unten
Pfeil nach unten
Pfeil nach unten

Ich akzeptiere die AGB

Ich weiß nicht, was ich tun soll
Sie wissen nicht, was Sie tun sollen?

Erhalten Sie kostenlose Beratung

Auf der Suche nach Inspiration

Entdecken Sie, was Global Citizens über die Y-Achse bei der Gestaltung ihrer Zukunft sagen

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für ein Angehörigenvisum in der Schweiz?
Pfeil-rechts-füllen
Wo finde ich Unterstützung beim Antragsverfahren für ein Angehörigenvisum für die Schweiz?
Pfeil-rechts-füllen
Welche Bewilligung benötige ich für einen langfristigen, unselbständigen Aufenthalt in der Schweiz?
Pfeil-rechts-füllen
Gibt es kurzfristige Visa-Optionen für Familienmitglieder, die die Schweiz besuchen?
Pfeil-rechts-füllen
Wie lange können sich Familienangehörige mit einem Angehörigenvisum in der Schweiz aufhalten?
Pfeil-rechts-füllen
Wie kann ich Familienmitglieder mit einem Angehörigenvisum in die Schweiz bringen?
Pfeil-rechts-füllen
Wer kann mit einem Schweizer Angehörigenvisum zu Ihnen in die Schweiz kommen?
Pfeil-rechts-füllen
Welche Voraussetzungen müssen für ein Schweizer Visum für Angehörige und die Familienzusammenführung erfüllt sein?
Pfeil-rechts-füllen
Wo kann ich ein Visum für Angehörige in der Schweiz zur Familienzusammenführung beantragen?
Pfeil-rechts-füllen
Dürfen Angehörige zu Familienangehörigen in die Schweiz ziehen?
Pfeil-rechts-füllen