Das Land des Schweizer Käses, der Schokolade und der weißen, schneebedeckten Berge bietet seinen Bewohnern die Möglichkeit, ihre Familien in die Schweiz zu holen und bei ihnen zu bleiben. Für die Familienzusammenführung in der Schweizerischen Eidgenossenschaft benötigen Sie ein Visum für Angehörige der Schweiz. Y-Axis hilft Ihnen dabei, die Art des Visums zu ermitteln, das Sie benötigen, und unterstützt Sie bei der Familienzusammenführung in der Schweiz.
Um Familienangehörige in die Schweiz zu holen, sind bestimmte Schritte der eidgenössischen und kantonalen Behörden erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Übersicht über den Ablauf:
Schritt 1: Bestätigen Sie die Berechtigung
Stellen Sie sicher, dass Sie über einen gültigen Wohnsitz oder die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen und dass Ihre Angehörigen (Ehepartner/eingetragener Partner und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren) für den Nachzug in Frage kommen.
Schritt 2: Bewerben Sie sich bei Ihrem Kanton
Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen Ihres Kantons und reichen Sie das Nachzugsgesuch direkt beim kantonalen Migrationsamt ein.
Schritt 3: Bereiten Sie unterstützende Dokumente vor
Legen Sie Nachweise über eine geeignete Unterkunft, gegebenenfalls finanzielle Mittel und amtliche Personenstandsurkunden wie Heirats- oder Geburtsurkunden vor.
Schritt 4: Sicheres Einreisevisum (Typ D)
Nach der Genehmigung durch den Kanton stellt die Schweizer Vertretung im Ausland ein nationales Visum (D) aus. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate.
Schritt 5: Erledigen Sie die Formalitäten nach der Ankunft
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt an, schließen Sie innerhalb von drei Monaten eine Schweizer Krankenversicherung ab und holen Sie die Aufenthaltsbewilligung ab.
Kantonale Kontaktstellen: Antragsteller sollten das offizielle Verzeichnis der Migrationsämter nutzen, um auf Formulare zuzugreifen, Gebühren zu prüfen und direkte Kontaktdaten für ihren Kanton zu erhalten.
Sie oder Ihr Familienmitglied sind berechtigt, ein Visum für abhängige Personen in der Schweiz zu beantragen, wenn:
Bei der Beantragung eines Visums für Angehörige oder einer Familienzusammenführung in der Schweiz müssen die Antragsteller die Anforderungen hinsichtlich Wohnen und Finanzen erfüllen, um Stabilität und Selbstständigkeit zu gewährleisten.
Antragsteller, die eine Familienzusammenführung in der Schweiz anstreben, müssen Grundkenntnisse einer Schweizer Landessprache (je nach Wohnkanton Deutsch, Französisch oder Italienisch) nachweisen.
Antragsteller sollten sich bei der Beantragung eines Visums für Angehörige (Familienzusammenführung) für die Schweiz sowohl auf Antragsgebühren als auch auf unterschiedliche Bearbeitungszeiten einstellen.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren für ein Schweizer Visum für Angehörige finden Sie unten:
|
Bewerberkategorie |
Gebühr (CHF / ca. USD) |
|
Erwachsene |
CHF 88 / USD 102 |
|
Kinder (6–11 Jahre) |
CHF 44 / USD 51 |
|
Kinder unter 6 |
Keine Gebühr |
Die Bearbeitungszeit für ein Schweizer Visum für Angehörige ist nachstehend angegeben:
|
Praktikum |
Geschätzte Dauer |
|
Überprüfung der Botschaft/des Konsulats |
1-2 Wochen |
|
Entscheidung der kantonalen Behörde |
Mehrere Wochen bis einige Monate |
|
Gesamtzeitleiste |
8–16 Wochen (im Durchschnitt) |
|
Formalitäten nach der Ankunft |
Innerhalb 14 Tage |
Antragsteller sollten sich bei der Beantragung eines Visums für Angehörige (Familienzusammenführung) für die Schweiz sowohl auf Antragsgebühren als auch auf unterschiedliche Bearbeitungszeiten einstellen.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren für ein Schweizer Visum für Angehörige finden Sie unten:
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Bewerberkategorie |
Gebühr (CHF / ca. USD) |
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Erwachsene |
CHF 88 / USD 102 |
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Kinder (6–11 Jahre) |
CHF 44 / USD 51 |
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Kinder unter 6 |
Keine Gebühr |
Die Bearbeitungszeit für ein Schweizer Visum für Angehörige ist nachstehend angegeben:
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Praktikum |
Geschätzte Dauer |
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Überprüfung der Botschaft/des Konsulats |
1-2 Wochen |
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Entscheidung der kantonalen Behörde |
Mehrere Wochen bis einige Monate |
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Gesamtzeitleiste |
8–16 Wochen (im Durchschnitt) |
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Formalitäten nach der Ankunft |
Innerhalb 14 Tage |
Die Ablehnung eines Antrags auf Familienzusammenführung beendet das Verfahren nicht zwangsläufig. Antragsteller haben das Recht, Berufung einzulegen. Es gelten jedoch strenge Regeln und Fristen:
Die Beantragung eines für die Schweiz abhängigen Visums kann ein entmutigendes Verfahren sein. Y-Axis ist hier, um Ihnen einen reibungslosen und erfolgreichen Visumantragsprozess zu gewährleisten. Unsere Visa- und Einwanderungsexperten unterstützen Sie bei jedem Schritt Ihres Visumantrags und helfen Ihnen, so schnell wie möglich zu Ihrer Familie in die Schweiz zurückzukehren.
Y-Axis kann Ihnen bei Folgendem helfen:
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