Abhängiges Visum für Italien

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Leitfaden zum Visum zur Familienzusammenführung in Italien (Abhängigenvisum)

Das italienische Familienzusammenführungsvisum ermöglicht legal in Italien lebenden Nicht-EU-Bürgern die Zusammenführung ihrer nahen Familienangehörigen und sichert ihnen so das Recht auf ein langfristiges Zusammenleben. Mit diesem Visum können berechtigte Angehörige nach Italien einreisen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über das Antragsverfahren, einschließlich der Zulassungskriterien, der erforderlichen Unterlagen und der wichtigsten Schritte, die Familien bei der Planung einer Familienzusammenführung in Italien beachten sollten.

Was ist das italienische Angehörigenvisum (Visum zur Familienzusammenführung)?

Das italienische Visum zur Familienzusammenführung, auch bekannt als Visto per Ricongiungimento Familiare, ist ein nationales Langzeitvisum, das es Nicht-EU-Bürgern in Italien ermöglicht, berechtigte Familienmitglieder nachzuziehen. Es bietet nahen Verwandten die Möglichkeit, legal nach Italien einzureisen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zu beantragen.

Wer kann ein Visum zur Familienzusammenführung in Italien beantragen?

  • Ehepartner oder Lebenspartner (sofern Sie nicht gerichtlich getrennt leben)
  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren)
  • Erwachsene Kinder mit schweren Behinderungen, die aufgrund ihrer Gesundheit oder Unfähigkeit, sich selbst zu versorgen, pflegebedürftig sind
  • Abhängige Eltern (insbesondere solche, die 65 Jahre oder älter sind oder in ihrem Herkunftsland nicht unterstützt werden können, wenn kein anderer Verwandter für sie sorgen kann)

Schritte zur Beantragung des italienischen Familienzusammenführungsvisums

Schritt 1: Sponsor beantragt Nulla Osta über One-Stop-Shop

Das bereits in Italien lebende Familienmitglied (der Sponsor) reicht beim Sportello Unico per l'Immigrazione (One-Stop-Shop) in der Provinz seines Wohnsitzes einen Antrag auf Nulla Osta (Genehmigung zur Familienzusammenführung) ein und legt die erforderlichen Unterlagen zu Einkommen, Wohnung, Verwandtschaftsverhältnis usw. bei.

Schritt 2: Das Familienmitglied beantragt ein Visum beim italienischen Konsulat im Ausland

Sobald die Nulla Osta genehmigt ist, beantragt der Verwandte im Ausland ein nationales (D) Visum aus familiären Gründen beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft in seinem Land und reicht den Visumantrag mit der ausgestellten Genehmigung und den Belegen ein.

Schritt 3: Ankunft in Italien und Einleitung der Aufenthaltsverfahren innerhalb von 8 Tagen

Nach der Einreise nach Italien mit dem Visum muss der Angehörige innerhalb von 8 Tagen mithilfe des Einwanderungskits bei der Post oder bei der örtlichen Questura/Einwanderungsbehörde einen Permesso di Soggiorno (Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen) beantragen.

Visumsanforderungen für die Familienzusammenführung in Italien

Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ein Visum zur Familienzusammenführung (für Angehörige) in Italien beantragen:

  • Nachweis über ausreichendes Einkommen (aus legalen Quellen)
  • Geeigneter Wohnraum, der den örtlichen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entspricht
  • Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.)
  • Einreichung der Originaldokumente plus beglaubigte Fotokopien

Neben dem Nachweis der Verwandtschaft müssen Antragsteller für das italienische Familienzusammenführungsvisum strenge finanzielle und wohnliche Anforderungen erfüllen. Diese stellen sicher, dass der Sponsor in Italien die Familienmitglieder angemessen unterstützen kann, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein, und dass die angebotene Unterkunft dem lokalen Lebensstandard entspricht.

Anforderung Details
Mindestjahreseinkommen Mindestens 7,002.97 € (jährlicher Sozialzuschuss) für 2025, erhöht um 50 % für jedes weitere Familienmitglied.
Sonderregelung für Kinder unter 14 Jahren Bei zwei oder mehr Kindern unter 14 Jahren beträgt das erforderliche Einkommen das Doppelte des Sozialgeldes (~14,005.94 €).
Alternative Einkommensregel In manchen Fällen können je nach Familiengröße höhere Schwellenwerte gelten (z. B. 11,000 € + 3,500 € für jedes weitere Mitglied).
Passendes Gehäuse Von der örtlichen Gemeinde muss eine Wohneignungsbescheinigung (Certificato di Idoneità Alloggiativa) ausgestellt werden, die bestätigt, dass die Immobilie den Gesundheits-, Sicherheits- und Platzstandards entspricht.

Bearbeitungszeit für ein Visum zur Familienzusammenführung in Italien

Die Bearbeitungszeit für ein italienisches Familienzusammenführungsvisum kann je nach Präfektur und italienischem Konsulat, das den Antrag bearbeitet, variieren. Im Durchschnitt dauert das gesamte Verfahren zwischen drei und sechs Monaten, wobei jeder Schritt die Gesamtdauer verlängert.

Praktikum Typischer Zeitplan
Nulla Osta (Familiengenehmigung) 1–2 Monate, abhängig von der Arbeitsbelastung der Präfektur
Visumantrag beim Konsulat 2–3 Monate, je nach Terminverfügbarkeit und Bearbeitungskapazität
Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) 1–2 Monate nach Ankunft, Verzögerungen sind jedoch möglich

Kosten für Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Italien

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Kosten für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung und der damit verbundenen Aufenthaltserlaubnis in Italien. Es handelt sich um Standardgebühren nach aktuellem Stand, die je nach lokaler Behörde leicht variieren können.

Art der Kosten Summe 
Visumantragsgebühr (Nationales D-Visum, Familie) ~ 116 €
Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) – 3 bis 12 Monate 40 €
Aufenthaltserlaubnis – 12 bis 24 Monate 50 €
Daueraufenthalts-/Sonderbewilligungen (EG, Blaue Karte, Familie auf Dauer) 100 €
Verwaltungs-/Postpaket ~ 30 €
Gebühr für die Ausstellung elektronischer Karten ~ 30.46 €
Stempelsteuer / Steuermarke (marca da bollo) 16 €

Regeln für EU-/EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen

EU- und EWR-Bürger haben gemäß der Richtlinie 2004/38/EG, die durch das Gesetzesdekret Nr. 30/2007 auf nationaler Ebene umgesetzt wurde, das Recht, sich frei in Italien aufzuhalten und nach Italien zu ziehen. Diese Regeln unterscheiden sich von denen, die für Nicht-EU-Bürger im Rahmen des Familienzusammenführungsvisums gelten.

Wichtige Punkte sind:

  • Einreise- und Aufenthaltsrecht – EU-/EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen können ohne Visum nach Italien einreisen und sich dort mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass bis zu drei Monate aufhalten.
  • Aufenthalt über drei Monate hinaus – Sie können länger bleiben, wenn sie Arbeitnehmer, Selbstständige oder Studenten sind oder über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.
  • Mitversicherte Familienmitglieder – Ehepartner oder eingetragene Partner, unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren (oder älter, wenn unterhaltsberechtigt) und unterhaltsberechtigte Eltern des EU-/EWR-Bürgers oder seines Ehepartners/Partners.
  • Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Familienangehörige – Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern müssen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern beantragen, die in der Regel fünf Jahre gültig ist.
  • Gleichbehandlung – Familienangehörige genießen hinsichtlich Arbeit, Studium und Zugang zu Dienstleistungen dieselben Rechte wie EU-/EWR-Bürger.
  • Einschränkungen - Rechte dürfen nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit eingeschränkt werden und müssen den Schutzbestimmungen des EU-Rechts entsprechen.
Warum sich bei Y-Axis bewerben?

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  • Sammeln der erforderlichen Dokumente
  • Ausfüllen von Visumantragsformularen
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Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptvoraussetzungen für ein italienisches Visum für Angehörige?
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Wie lange dauert der Antragsprozess für ein italienisches Angehörigenvisum?
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Können Angehörige mit diesem Visum in Italien arbeiten?
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Sind unverheiratete Partner für das italienische Angehörigenvisum berechtigt?
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Was muss ich nach meiner Ankunft in Italien mit einem Angehörigenvisum tun?
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Was ist das italienische Angehörigenvisum (Visum zur Familienzusammenführung)?
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Wer kann ein italienisches Visum für Angehörige beantragen?
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Welche Dokumente werden für das italienische Visum für Angehörige benötigt?
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Wie viel Einkommen benötige ich, um meine Familie in Italien zu unterstützen?
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Wie lange dauert das Verfahren für ein italienisches Angehörigenvisum?
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Wie hoch sind die Gebühren für Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige?
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Welche Dienste helfen bei der Erlangung einer Nulla Osta für ein italienisches Visum für Angehörige?
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Wo finde ich professionelle Unterstützung bei meinem Visumantrag für Angehörige in Italien?
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Wer bietet die Übersetzung und Legalisierung von Dokumenten für ein italienisches Visum für Angehörige an?
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Welche Agenturen sind auf die Beantragung eines Visums für Angehörige des Vereinigten Königreichs in Italien spezialisiert?
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Welche Möglichkeiten gibt es, ein italienisches Visum für Eltern zu erhalten?
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Wo erhalte ich Unterstützung bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung nach Italien?
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