Das italienische Familienzusammenführungsvisum ermöglicht legal in Italien lebenden Nicht-EU-Bürgern die Zusammenführung ihrer nahen Familienangehörigen und sichert ihnen so das Recht auf ein langfristiges Zusammenleben. Mit diesem Visum können berechtigte Angehörige nach Italien einreisen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über das Antragsverfahren, einschließlich der Zulassungskriterien, der erforderlichen Unterlagen und der wichtigsten Schritte, die Familien bei der Planung einer Familienzusammenführung in Italien beachten sollten.
Das italienische Visum zur Familienzusammenführung, auch bekannt als Visto per Ricongiungimento Familiare, ist ein nationales Langzeitvisum, das es Nicht-EU-Bürgern in Italien ermöglicht, berechtigte Familienmitglieder nachzuziehen. Es bietet nahen Verwandten die Möglichkeit, legal nach Italien einzureisen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zu beantragen.
Schritt 1: Sponsor beantragt Nulla Osta über One-Stop-Shop
Das bereits in Italien lebende Familienmitglied (der Sponsor) reicht beim Sportello Unico per l'Immigrazione (One-Stop-Shop) in der Provinz seines Wohnsitzes einen Antrag auf Nulla Osta (Genehmigung zur Familienzusammenführung) ein und legt die erforderlichen Unterlagen zu Einkommen, Wohnung, Verwandtschaftsverhältnis usw. bei.
Schritt 2: Das Familienmitglied beantragt ein Visum beim italienischen Konsulat im Ausland
Sobald die Nulla Osta genehmigt ist, beantragt der Verwandte im Ausland ein nationales (D) Visum aus familiären Gründen beim italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft in seinem Land und reicht den Visumantrag mit der ausgestellten Genehmigung und den Belegen ein.
Schritt 3: Ankunft in Italien und Einleitung der Aufenthaltsverfahren innerhalb von 8 Tagen
Nach der Einreise nach Italien mit dem Visum muss der Angehörige innerhalb von 8 Tagen mithilfe des Einwanderungskits bei der Post oder bei der örtlichen Questura/Einwanderungsbehörde einen Permesso di Soggiorno (Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen) beantragen.
Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ein Visum zur Familienzusammenführung (für Angehörige) in Italien beantragen:
Neben dem Nachweis der Verwandtschaft müssen Antragsteller für das italienische Familienzusammenführungsvisum strenge finanzielle und wohnliche Anforderungen erfüllen. Diese stellen sicher, dass der Sponsor in Italien die Familienmitglieder angemessen unterstützen kann, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein, und dass die angebotene Unterkunft dem lokalen Lebensstandard entspricht.
| Anforderung | Details |
| Mindestjahreseinkommen | Mindestens 7,002.97 € (jährlicher Sozialzuschuss) für 2025, erhöht um 50 % für jedes weitere Familienmitglied. |
| Sonderregelung für Kinder unter 14 Jahren | Bei zwei oder mehr Kindern unter 14 Jahren beträgt das erforderliche Einkommen das Doppelte des Sozialgeldes (~14,005.94 €). |
| Alternative Einkommensregel | In manchen Fällen können je nach Familiengröße höhere Schwellenwerte gelten (z. B. 11,000 € + 3,500 € für jedes weitere Mitglied). |
| Passendes Gehäuse | Von der örtlichen Gemeinde muss eine Wohneignungsbescheinigung (Certificato di Idoneità Alloggiativa) ausgestellt werden, die bestätigt, dass die Immobilie den Gesundheits-, Sicherheits- und Platzstandards entspricht. |
Die Bearbeitungszeit für ein italienisches Familienzusammenführungsvisum kann je nach Präfektur und italienischem Konsulat, das den Antrag bearbeitet, variieren. Im Durchschnitt dauert das gesamte Verfahren zwischen drei und sechs Monaten, wobei jeder Schritt die Gesamtdauer verlängert.
| Praktikum | Typischer Zeitplan |
| Nulla Osta (Familiengenehmigung) | 1–2 Monate, abhängig von der Arbeitsbelastung der Präfektur |
| Visumantrag beim Konsulat | 2–3 Monate, je nach Terminverfügbarkeit und Bearbeitungskapazität |
| Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) | 1–2 Monate nach Ankunft, Verzögerungen sind jedoch möglich |
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Kosten für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung und der damit verbundenen Aufenthaltserlaubnis in Italien. Es handelt sich um Standardgebühren nach aktuellem Stand, die je nach lokaler Behörde leicht variieren können.
| Art der Kosten | Summe |
| Visumantragsgebühr (Nationales D-Visum, Familie) | ~ 116 € |
| Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) – 3 bis 12 Monate | 40 € |
| Aufenthaltserlaubnis – 12 bis 24 Monate | 50 € |
| Daueraufenthalts-/Sonderbewilligungen (EG, Blaue Karte, Familie auf Dauer) | 100 € |
| Verwaltungs-/Postpaket | ~ 30 € |
| Gebühr für die Ausstellung elektronischer Karten | ~ 30.46 € |
| Stempelsteuer / Steuermarke (marca da bollo) | 16 € |
EU- und EWR-Bürger haben gemäß der Richtlinie 2004/38/EG, die durch das Gesetzesdekret Nr. 30/2007 auf nationaler Ebene umgesetzt wurde, das Recht, sich frei in Italien aufzuhalten und nach Italien zu ziehen. Diese Regeln unterscheiden sich von denen, die für Nicht-EU-Bürger im Rahmen des Familienzusammenführungsvisums gelten.
Wichtige Punkte sind:
Die Bewältigung des Verfahrens für ein Familienzusammenführungsvisum für Italien kann eine Herausforderung sein. Y-Axis unterstützt Sie bei allen Ihren Visumsanforderungen. Unser Team aus Visa- und Einwanderungsexperten unterstützt Sie bei:
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